+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.  +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Möbelbranche: Neustart in herausfordernden Zeiten!

14. Januar 2026 Veröffentlichungsart Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung

Die Möbelbranche leidet unter der Konsumzurückhaltung der Menschen und der Krise am Immobilienmarkt. Alexander Eggen von Schultze & Braun erläutert, welche Möglichkeiten es für Unternehmen der Branche gibt, einer wirtschaftlichen Krise zu begegnen und sie zu bewältigen. 

Negative Auswirkungen und neuer Markt- und Messefokus

2025 war die Möbelmesse imm in Köln abgesagt worden. Grund war damals die mangelnde Nachfrage nach Möbeln in Deutschland. Vom 20. bis 23. Januar 2026 findet die imm cologne nun runderneuert mit dem Fokus auf den B2B-Markt und den internationalen Möbelhandel statt. Ein Neustart in herausfordernden Zeiten, in denen sich nach wie vor auch viele Unternehmen aus der Möbelbranche befinden. Im November 2025 hatten die Verbände der Deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) erneut auf die negativen Auswirkungen der Kombination aus Konsumzurückhaltung, hoher Sparneigung und dem rückläufigen Wohnungsbau auf die Branche hingewiesen.

Die gute Nachricht ist, dass es für Unternehmen aus der Möbelbranche in der Regel ausreichend Zeit sowie viele Möglichkeiten, Verfahren und Instrumente gibt, einer wirtschaftlichen Krise zu begegnen und sie zu bewältigen. Der erste Schritt ist, die Anzeichen für eine sich abzeichnende Krise oder sogar existenzielle Bedrohung des Unternehmens möglichst früh zu erkennen. Denn wenn Gegenmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden, bestehen bessere Chancen auf einen erfolgreichen und nachhaltigen Ausgang. Die Devise lautet in jeden Fall: Im Krisenfall keine Zeit verlieren – gerade auch, weil die Insolvenzantragspflicht bereits seit dem 1. Januar 2024 wieder in vollem Umfang greift.

Im Krisenfall keine Zeit verlieren

Wichtig ist: Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht automatisch, dass die Unternehmensgeschichte an dieser Stelle endet. Die Insolvenz kann vielmehr die Chance auf einen Neuanfang darstellen. Je früher ein Insolvenzantrag vorbereitet wird, desto größer ist die Chance auf den Neuanfang. 

In einem Regelinsolvenzverfahren, einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren ist für Unternehmen aus der Möbelbranche im operativen Geschäft der Vollstreckungsschutz von Vorteil. Das bedeutet, dass Tilgung und Zinsen ausgesetzt sind und fällige Verbindlichkeiten zunächst nicht beglichen werden müssen. Somit können alle Einnahmen dafür genutzt werden, um den regulären Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden in der Regel bis zu drei Monate lang durch das sogenannte Insolvenzgeld gesichert sind. Das verschafft einem Unternehmen einen zusätzlichen finanziellen Spielraum und diese Zeit kann für die Umstrukturierung und Sanierung genutzt werden. Zudem kann sich ein Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz leichter von nachteiligen Verträgen lösen. Darüber hinaus können – falls notwendig – Personalanpassungen vorgenommen werden.

Sanierung in eigener Regie

Bei der Sanierung in Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren, die Unternehmen seit der Insolvenzrechtsreform (ESUG) von 2012 nutzen können, kann sich ein Unternehmen aus finanz- und leistungswirtschaftlicher Sicht in eigener Regie sanieren. Dabei bleibt die Geschäftsleitung voll handlungsfähig und wird von einem Sanierungsexperten unterstützt. Beaufsichtigt werden Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren von einem Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird. 

Seit dem 1. Januar 2021 können mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, Restrukturierungen zudem schneller und gezielter umgesetzt werden – mit einem umfangreichen modularen Baukasten, große Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten und ohne Insolvenzverfahren. 

Beim StaRUG kann ein Unternehmen selbst bestimmen, mit welchen seiner Gläubiger es sich restrukturieren möchte – allerdings nur, wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Außerdem ist es möglich, Gläubiger zu überstimmen, wenn sie sich einem notwendigen Schuldenschnitt verweigern. Weiterer Vorteil: Eine StaRUG-Restrukturierung kann ohne öffentliche Bekanntmachung stattfinden, wodurch ein eventueller Reputationsverlust für das Unternehmen vermieden wird. Bei einer StaRUG-Restrukturierung sollten Geschäftsleiter jedoch beachten, dass damit lediglich aus rein finanzieller Sicht restrukturiert werden kann. Operative und Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern sind hier – anders als beim Insolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren – nicht möglich. 

Das Ziel erreichen

Es zeigt sich: Unternehmen aus der Möbelbranche, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden oder absehbar darauf zusteuern – was unter anderem an der zunehmenden Ausschöpfung der gewährten Kontokorrentlinien erkennbar ist, haben mehrere Möglichkeiten, Verfahren und Instrumente, diese Sondersituation zu meistern. Dieses Ziel wird am besten erreicht, wenn alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben.


Die Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren im Überblick

Bei der Restrukturierung und Sanierung eines Unternehmens handelt es sich immer um eine Sondersituation. Daher ist es wichtig, die einzelnen Instrumente und Verfahren und ihre Besonderheiten zu kennen, um sich anschließend für die richtige Vorgehensweise entscheiden zu können:

  • Zum einen gibt es im klassischen Insolvenzrecht das sogenannte Regel-Insolvenzverfahren.
  • Aber auch die Eigenverwaltung, also die Sanierung in eigener Regie, und das Schutzschirmverfahren, eine Sonderform der Eigenverwaltung, bieten die Möglichkeit, ein Unternehmen neu auszurichten.
  • Seit dem 1. Januar 2021 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit einer sogenannten StaRUG-Restrukturierung. Dieses nicht-öffentliche Verfahren erleichtert es Unternehmen, sich einfacher als bislang finanzwirtschaftlich zu restrukturieren – und zwar noch bevor sie zahlungsunfähig werden. Hat die Restrukturierung Erfolg, kann dadurch ein Insolvenzverfahren vermieden werden.

Sowohl Regel- als auch Eigenverwaltungsverfahren lassen sich mit einem Insolvenzplan abschließen, einer Art gerichtlichem Vergleich mit den Gläubigern. Beim Schutzschirmverfahren ist der Insolvenzplan sogar als Sanierungsinstrument der ersten Wahl vorgesehen. Eine StaRUG-Restrukturierung wird mit einem Restrukturierungsplan abgeschlossen, der einem Insolvenzplan sehr ähnlich ist.

Der Vorteil: Durch den Restrukturierungsplan beziehungsweise den Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft des Unternehmens erhalten und damit auch die Gesellschaftsanteile potenziell werthaltig. Dass sie von einer solchen Sanierung ebenfalls profitieren, ist wiederum grundsätzlich ein Anreiz für die Gesellschafter, ein solches Verfahren anzugehen und zu unterstützen. 

Wenn sie professionell vorbereitet und durchgeführt werden, bieten die genannten Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren einen verlässlichen Rahmen, um notwendige Veränderungsprozesse in einem Unternehmen in kurzer Zeit umzusetzen. 


Alexander Eggen

ist Rechtsanwalt bei Schultze & Braun. Er leitet den Frankfurter Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei und wird in der Rhein-Main-Region an unterschiedlichen Gerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Eines seiner Spezialgebiete ist die Unternehmenssanierung. Eggen und seine Kolleginnen und Kollegen haben auch als gerichtlich bestellte Sanierer bereits mehrere Unternehmen aus der Möbelbranche in Krisensituationen begleitet und sie bei ihren Sanierungen beraten und unterstützt.