Insolvenz in Eigenverwaltung – Sanieren in eigener Regie

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterhin selbst leitet, unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Anders als bei der Regelinsolvenz wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Ziel ist der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze, meist über einen Insolvenzplan. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate und lässt sich gut vorbereiten. 

Denn selten kommt eine Unternehmenskrise aus dem Nichts. Meist gibt es im Vorfeld klare Anzeichen für eine herannahende wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage: rückläufige Aufträge, sinkende Margen, angespannte Liquidität, Verzögerungen bei Steuern oder Sozialabgaben. Je früher Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände diese Signale erkennen und gegensteuern, desto größer sind die Chancen, die Krise zu meistern, oder ganz zu vermeiden. 

Ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht mehr möglich, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung einen strukturierten und erprobten Weg zur Sanierung. Schultze & Braun begleitet Sie dabei als Berater, als Chief Restructuring Officer (CRO) oder als Generalbevollmächtigter, mit der Erfahrung aus mehr als fünf Jahrzehnten Restrukturierungspraxis. 

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Michael Böhner

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Vorteile

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen in der Krise, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen, ohne die Kontrolle über das eigene Unternehmen zu verlieren.  

Die Geschäftsführung bleibt verfügungs- und entscheidungsbefugt, die Sanierung wird in eigener Regie umgesetzt. Anstelle eines Insolvenzverwalters bestellt das Gericht einen Sachwalter. Er überwacht das Verfahren, prüft die wirtschaftliche Lage und wahrt die Interessen der Gläubiger. Vereinfacht gesagt: Der Sachwalter ist Aufsichtsperson, nicht Entscheider.

Häufig wird die Geschäftsführung zusätzlich durch einen Chief Restructuring Officer (CRO) verstärkt. Der CRO bringt insolvenz- und sanierungsrechtliche Expertise ein, übernimmt die operative Steuerung der Sanierung und stärkt das Vertrauen von Gläubigern, Banken und Geschäftspartnern in einen ordnungsgemäßen Verfahrensverlauf. 

Was sind die Vorteile einer Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung verbindet unternehmerische Eigenverantwortung mit dem Schutz und den Möglichkeiten der Insolvenzordnung. Für sanierungsfähige Unternehmen ergeben sich daraus erhebliche Vorteile:

  • Die Geschäftsführung behält das Heft des Handelns. Die strategischen und operativen Entscheidungen trifft weiterhin der Unternehmer. Das Wissen über Produkte, Märkte und Kundenbeziehungen geht nicht verloren.
  • Die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung können in vollem Umfang genutzt werden. Zu den wesentlichen Instrumenten gehört die verkürzte Kündigungsfrist von maximal drei Monaten für langlaufende Verträge (Miete, Leasing, Arbeitsverträge), ein gedeckeltes Sozialplanvolumen und die Möglichkeit, nachteilige Verträge zu beenden.
  • Für bis zu drei Monate sichert die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden über das Insolvenzgeld. Für das Unternehmen ergibt sich durch diese Entlastung ein finanzieller Spielraum, der für die Sanierung genutzt werden kann.
  • Das Verfahren ist besser zu planen und kann schneller durchlaufen werden. Bei guter Vorbereitung dauert eine Eigenverwaltung in der Regel sechs bis zwölf Monate, deutlich kürzer als eine vergleichbare Regelinsolvenz. Das senkt die Kosten und reduziert Reputationsrisiken.
  • Der Rechtsträger bleibt erhalten. Die GmbH, AG oder andere Gesellschaftsform wird in der Regel nicht abgewickelt. Lizenzen, Konzessionen und Genehmigungen bleiben bestehen, was entscheidend sein kann für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, regulierte Branchen, Unternehmen mit langlaufenden Kundenverträgen oder Vereine.
  • Die Akzeptanz des Verfahrens ist bei Gläubigern und Kunden höher. Denn ein klar strukturiertes Verfahren mit Insolvenzplan ist für Banken, Lieferanten und Kunden deutlich besser zu kalkulieren als eine Regelinsolvenz.
  • Die Eigenverwaltung ist ein Anreiz zur frühzeitigen Antragstellung. Weil die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt, sinkt die Hemmschwelle, rechtzeitig zu handeln. Dies ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Sanierung. Denn je früher eine Unternehmenssanierung angegangen wird, desto höher sind die Erfolgschancen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gelten für eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Geschäftsführung muss einen vollständigen Eigenverwaltungsplan vorlegen, der folgende Elemente enthält:

  • einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate mit detaillierter Liquiditätsplanung
  • die Darstellung der Krisenursachen und der geplanten Gegenmaßnahmen
  • ein Konzept für die Durchführung des Verfahrens einschließlich einer Skizzierung des geplanten Sanierungsansatzes
  • einen aktuellen Stand der Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten und Kapitalgebern
  • eine Übersicht über die Maßnahmen des Unternehmens zur Erfüllung insolvenzrechtlicher Pflichten (Buchhaltung, Berichtswesen) während des Verfahrens 

Zusätzlich muss mindestens einer der drei Insolvenzgründe vorliegen: drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, hat die Geschäftsführung den größten Gestaltungsspielraum. Sie kann zwischen Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und einer Restrukturierung nach dem StaRUG wählen.

Hinderlich für eine Anordnung der Eigenverwaltung sind insbesondere:

  • erhebliche Rückstände bei Steuern, Sozialabgaben oder Arbeitnehmern in den letzten drei Jahren  
  • ein lückenhaftes oder unrealistisches Sanierungskonzept
  • konkrete Anhaltspunkte, dass die Gläubiger durch die Eigenverwaltung schlechter gestellt würden als in einer Regelinsolvenz

Eine professionelle Vorbereitung ist deshalb entscheidend, nicht nur für die gerichtliche Anordnung, sondern auch für die Akzeptanz bei den Gläubigern.

Die Phasen

Wie ist der typische Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung?

Analyse des Unternehmens, Liquiditätsplanung, Entwicklung des Sanierungskonzepts, Erstellung des Eigenverwaltungsplans und erste vertrauensbildende Gespräche mit Hauptgläubigern.

Insolvenzantrag mit gleichzeitigem Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Gericht prüft den Eigenverwaltungsplan und bestellt – bei positiver Entscheidung – einen vorläufigen Sachwalter.

Mitarbeitende erhalten Insolvenzgeld, die operative Geschäftstätigkeit wird fortgeführt, das Sanierungskonzept wird verfeinert. Parallel beginnt die Ausarbeitung des Insolvenzplans und die Abstimmung mit den wesentlichen Gläubigern.

Mit Verfahrenseröffnung können die Beteiligten beginnen, die geplanten Sanierungsschritte umzusetzen. Der Insolvenzplan wird bei Gericht eingereicht, das den Plan prüft und der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorlegt. Erforderlich ist eine Mehrheit in jeder Gläubigergruppe nach Köpfen und Forderungssummen.

Nach Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht und Eintritt der Rechtskraft hebt das Gericht das Verfahren auf. Das Unternehmen ist saniert und agiert wieder als normaler Marktteilnehmer, häufig bereits wenige Monate nach Verfahrenseröffnung.


Insolvenzplan

Was regelt ein Insolvenzplan bei der Eigenverwaltung?

Das erklärte Ziel jeder Eigenverwaltung ist der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze. Der häufigste Weg dorthin ist das Insolvenzplanverfahren.
Im Insolvenzplan arbeitet Schultze & Braun gemeinsam mit der Geschäftsführung einen konkreten Fahrplan aus. Der Plan beschreibt:

  • die wirtschaftliche Ausgangslage und die Krisenursachen
  • die geplanten leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen
  • die Behandlung der Gläubigergruppen und die zu erwartenden Quoten
  • den Vergleich zur Regelinsolvenz (sogenannte „Vergleichsrechnung")
  • die Finanz- und Ergebnisplanung der nächsten Jahre

Beim Insolvenzplan bleibt der bestehende Rechtsträger, zum Beispiel die GmbH, in der Regel erhalten. Für Gesellschafter ist das besonders wichtig: Ihre Gesellschaftsanteile bleiben in ihrem Wert bestehen. Dies kann die Bereitschaft, die Sanierung aktiv zu unterstützen, steigen lassen. Der Erhalt des Rechtsträgers ist außerdem entscheidend, wenn an ihm wichtige Lizenzen, Konzessionen oder Genehmigungen hängen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Sportvereinen oder bei Energieversorgern.
Alternativ lässt sich mit einem Insolvenzplan auch der Einstieg eines Investors umsetzen. Wahlweise als Asset Deal oder als Share Deal.
Vertrauensbildung ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Schultze & Braun nimmt mit den Hauptgläubigern frühzeitig Kontakt auf, klärt offene Fragen und schafft die Grundlage für eine möglichst breite Zustimmung. Stimmen die Gläubiger dem Plan mehrheitlich zu, begleiten wir die Umsetzung der Maßnahmen und führen gegenüber dem Gericht die notwendigen Nachweise.
 

Die Rollen

Welche Rollen spielen Geschäftsführung, Sachwalter oder CRO in der Eigenverwaltung?

Die Geschäftsführung

Sie behält die Verfügungsgewalt über das Unternehmen und führt die operative Sanierung durch. Gleichzeitig trägt sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht: Verstöße gegen insolvenzrechtliche Vorgaben können zur Aufhebung der Eigenverwaltung und zur persönlichen Haftung führen.

Der Sachwalter

Vom Gericht bestellt, überwacht der Sachwalter das Verfahren. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert die Geschäftsführung, prüft Anfechtungs- und Haftungsansprüche und wahrt die Interessen der Gläubiger. Mehr zu seiner Funktion finden Sie auf unserer Seite zur Sachwaltung.

Der Chief Restructuring Officer (CRO)

Der CRO ergänzt die Geschäftsführung um insolvenz- und sanierungsrechtliche Expertise. Er bringt Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren mit, steuert die operative Umsetzung der Sanierung und ist Ansprechpartner für Gläubiger, Banken und Sachwalter. Mehr dazu im Beitrag Ein Lotse für die Restrukturierung.

Schultze & Braun: Ihre Begleitung in der Eigenverwaltung

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Eigenverwaltung, inklusive aller vertrauensbildenden Maßnahmen gegenüber Gläubigern, Banken und Mitarbeitern. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich operative Verantwortung als Chief Restructuring Officer (CRO) oder Generalbevollmächtigter in Ihrem Unternehmen.

Unser Vorgehen im Überblick:

Analyse & Bescheinigung: Unsere betriebswirtschaftlich geschulten Experten analysieren Ihr Unternehmen, erstellen Planrechnungen und stellen Bescheinigungen sowie Gutachten nach IDW-Standards aus.

Vorbereitung & Antrag: Gemeinsam mit unseren insolvenzrechtlichen Beratern bereiten wir die Sanierung bis zum Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Gericht vor. 

Operative Begleitung: Während des laufenden Verfahrens stehen unsere Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an Ihrer Seite. Bei jeder Detailfrage und bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Insolvenzplan & Abschluss: Wir erstellen den Insolvenzplan, stimmen ihn mit den Gläubigern ab und führen das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss.

Mit Standorten in ganz Deutschland und Frankreich, mehr als 50 Jahren Restrukturierungserfahrung und einem interdisziplinären Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir einer der führenden Anbieter im deutschsprachigen Raum.



Erklärfilm

Wie funktioniert ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung?

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Kontakt

Perspektiven steuern

Je früher die Unternehmensleitung eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage erkennt, um so größer die Chance, die Krise abzuwenden oder zu meistern. Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet gute Möglichkeiten der Sanierung. Der Vorteil: die Geschäftsführung des Schuldners behält das Heft des Handelns in der Hand.

 

Michael Böhner
Rechtsanwalt

 

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