Schutzschirmverfahren

Ist ein Unternehmen in eine Krise geraten, gibt es dennoch eine gute Nachricht: In der Regel gibt es auch in dieser Situation für die handelnden Personen ausreichend Zeit sowie viele Instrumente und Verfahrensarten, einer wirtschaftlichen Krise zu begegnen und sie zu bewältigen. Eine davon ist das Schutzschirmverfahren, das mit der Insolvenzrechtsreform 2012 eingeführt wurde. Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung, in der die Geschäftsführung die Sanierung ihres Unternehmens eigenverantwortlich angeht – in der Regel beraten von einem Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO), der die Geschäftsleitung während der Vorbereitung und der Durchführung der Sanierung berät und operativ unterstützt. Das Schutzschirmverfahren bietet einem Unternehmen durch den Vollstreckungsschutz gegenüber den Gläubigern zusätzlich eine höhere Sicherheit und Planbarkeit für die Sanierung und läuft zwingend auf einen Insolvenzplan hinaus, der dem Unternehmen viele Gestaltungschancen bietet. Für diese Verfahrensart sind daher allerdings auch die Anforderungen höher als bei der Eigenverwaltung oder der Regelinsolvenz. Das Schutzschirmverfahren ist auf eine Dauer von drei Monaten angelegt und wird dann mit Eröffnung in eine Eigenverwaltung überführt.


Ablauf

Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren

Um bei Gericht eine eigenverantwortliche Unternehmenssanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens beantragen zu können, muss das Unternehmen zunächst die Voraussetzungen für den Schutzschirm erfüllen, die der Gesetzgeber im Insolvenzrecht verankert hat. Es dürfen weder die Zahlungsunfähigkeit noch die Überschuldung bereits eingetreten sein. Ein Schutzschirmverfahren kann – wie eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem StaRUG – lediglich bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden.

Ablauf eines Schutzschirmverfahrens

Erfüllt das Unternehmen diese Zugangsvoraussetzungen kann es ein Schutzschirmverfahren beantragen. Diesen Antrag muss das Unternehmen beim Insolvenzgericht zwingend selbst stellen. Um nachzuweisen, dass keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, muss es dem Antrag die entsprechende Bescheinigung eines im Insolvenzrecht erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes oder einer vergleichbar qualifizierten und unabhängigen Person beifügen. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, hat das Unternehmen anschließend drei Monate Zeit (der Schutzschirm), einen Insolvenzplan auszuarbeiten und dem Gericht vorzulegen. Nach den drei Monaten wird das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und die im Insolvenzplan aufgeführten Sanierungsmaßnahmen können von der Geschäftsführung final mit dem Gericht und den Gläubigern abgestimmt und umgesetzt werden. Sind alle Maßnahmen umgesetzt, hebt das Gericht das Verfahren auf.


Vorteile

Diese Vorteile bietet ein Schutzschirmverfahren

Die Vorteile eines Schutzschirmverfahrens umfassen alle Vorteile einer Eigenverwaltung, gehen aber noch darüber hinaus.

Der größte Vorteil, den ein Schutzschirmverfahren für Unternehmen hat, ist, dass die Geschäftsführung voll handlungsfähig bleibt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis weiterhin in den Händen behält. Sämtliche Verträge sind unter dem Schutzschirm unverändert gültig und auch die Interessen der Gläubiger werden geschützt. Dafür ist der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter verantwortlich, der das Handeln der Geschäftsführung und ihrer Berater beaufsichtigt und darauf achtet, dass die Regelungen der Insolvenzordnung eingehalten werden. Die Person des Sachwalters kann das Unternehmen bereits mit dem Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens vorschlagen. Wenn die Gläubiger dem Vorschlag zustimmen, ist das Gericht daran gebunden und kann den Sachwalter-Kandidaten nicht ablehnen.

Zusätzlich sind die Arbeitnehmer im Schutzschirmverfahren für drei Monate abgesichert. Sie erhalten die volle Höhe ihres Nettolohnes bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung über das Insolvenzgeld ausgezahlt. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund des Schutzschirms wird es daher in der Regel nicht geben.

Außerdem kann sich das Unternehmen in einem Schutzschirmverfahren von ungünstigen, auch langfristigen Verträgen mit einer verkürzten Kündigungsfrist trennen.

Der Schutzschirm bewahrt das Unternehmen für drei Monate vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Diese Zeit kann das Unternehmen nutzen, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten und damit auf die Gläubiger zuzugehen.

Das Schutzschirmverfahren ist zudem durch den Insolvenzplan als Sanierungsinstrument der ersten Wahl eine schnelle Möglichkeit, ein Unternehmen zu sanieren. Meist dauert es bei dieser Verfahrensart nur wenige Monate, bis das Gericht das Verfahren aufheben und das Unternehmen die Krise hinter sich lassen kann.

So hilft Ihnen Schultze & Braun im Schutzschirmverfahren

Wir begleiten Sie von den ersten Überlegungen, ob ein Schutzschirmverfahren für Ihren konkreten Fall ein geeigneter Weg zu einer nachhaltigen Sanierung sein kann, bis zur Aufhebung des Verfahrens durch den gesamten Schutzschirm sowie die sich anschließende Sanierung in Eigenverwaltung. Betriebswirtschaftlich erfahrene Spezialisten von Schultze & Braun analysieren Ihr Unternehmen und erstellen die für den Antrag notwendigen Bescheinigungen. Unsere Sanierungsexperten bereiten zusammen mit Ihnen sämtliche Unterlagen für das Gericht vor und helfen Ihnen beim Stellen des Antrags auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens. Auch bei der Suche nach einem passenden Sachwalter sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung sind wir Ihnen behilflich.

Hat das Gericht dem Antrag entsprochen, unterstützen wir Sie und das gesamte Führungsteam des Unternehmens dabei, die Sanierung erfolgreich zu steuern und Haftungsrisiken zu minimieren. Wir beraten Sie insolvenzrechtlich und übernehmen auf Wunsch explizit operative Verantwortung als Generalbevollmächtigte oder als Chief Restructuring Officers in den Organen Ihres Unternehmens. Wir bereiten Verhandlungen mit allen am Verfahren Beteiligten vor und begleiten Sie in den Gesprächen. Wir erstellen den Insolvenzplan und alle notwendigen Plan- und Vergleichsrechnungen. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir für eine erfolgreiche Abstimmung mit dem Sachwalter, dem Gericht und den Gläubigern sowie für eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Aber auch nach Abschluss der Sanierung haben wir stets ein offenes Ohr für Sie.

Was können wir für Sie tun?

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Das Schutzschirmverfahren ist in der Unternehmenskrise diejenige Verfahrensart, die Ihrem Unternehmen die bestmögliche Sicherheit und Planbarkeit in der Sanierung bietet. Wir übernehmen auf Wunsch die operative Verantwortung als Generalbevollmächtigte oder als Chief Restructuring Officers in den Organen Ihres Unternehmens.  

Detlef Specovius
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Was ist ein Schutzschirmverfahren?

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