Schutzschirmverfahren
Ist ein Unternehmen in eine Krise geraten, gibt es dennoch eine gute Nachricht: In der Regel gibt es auch in dieser Situation für die handelnden Personen ausreichend Zeit sowie viele Instrumente und Verfahrensarten, einer wirtschaftlichen Krise zu begegnen und sie zu bewältigen. Eine davon ist das Schutzschirmverfahren, das mit der Insolvenzrechtsreform 2012 eingeführt wurde. Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung, in der die Geschäftsführung die Sanierung ihres Unternehmens eigenverantwortlich angeht – in der Regel beraten von einem Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO), der die Geschäftsleitung während der Vorbereitung und der Durchführung der Sanierung berät und operativ unterstützt. Das Schutzschirmverfahren bietet einem Unternehmen durch den Vollstreckungsschutz gegenüber den Gläubigern zusätzlich eine höhere Sicherheit und Planbarkeit für die Sanierung und läuft zwingend auf einen Insolvenzplan hinaus, der dem Unternehmen viele Gestaltungschancen bietet. Für diese Verfahrensart sind daher allerdings auch die Anforderungen höher als bei der Eigenverwaltung oder der Regelinsolvenz. Das Schutzschirmverfahren ist auf eine Dauer von drei Monaten angelegt und wird dann mit Eröffnung in eine Eigenverwaltung überführt.