Sanierungsgutachten nach IDW S6: Grundlage für Ihre Restrukturierung

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist die neutrale fachliche Beurteilung, ob ein Unternehmen, das sich in einer Krise befindet, wieder auf einen tragfähigen Kurs gebracht werden kann. Es wird nach dem Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt und berücksichtigt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Banken, Investoren und andere Kapitalgeber fordern es regelmäßig an, bevor sie ein Unternehmen weiter finanzieren. Für Geschäftsführung und Gesellschafter ist es die Grundlage, um eine Krise strukturiert zu bewältigen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Schultze & Braun erstellt Sanierungsgutachten seit mehr als fünf Jahrzehnten interdisziplinär aus einer Hand, mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Restrukturierungsexperten in einem Team.


Voraussetzungen und Krisenstadien

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?

Der IDW-S6-Standard („Anforderungen an Sanierungskonzepte“) wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland eingeführt. Er legt fest, welche Inhalte, Analysen und Nachweise ein Sanierungsgutachten enthalten muss, damit es fachlich fundiert und rechtssicher ist. 

Ein Sanierungsgutachten analysiert die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage, benennt die Krisenursachen, entwickelt ein Leitbild für das sanierte Unternehmen und beurteilt, ob die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit mit den geplanten Maßnahmen wiederhergestellt werden kann. Auf dieser Grundlage wird die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens unabhängig und fachlich fundiert beurteilt. Ziel ist die Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen mit geeigneten Maßnahmen nachhaltig zu sanieren ist. Damit ist es die Basis für Bankgespräche, Investorenverhandlungen und eine Absicherung der handelnden Personen.

Wann wird ein Sanierungsgutachten benötigt?

Ein Sanierungsgutachten ist immer dann sinnvoll oder erforderlich, wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist und weitere Unterstützung durch Kapitalgeber benötigt. 

Ein Sanierungsgutachten wird typischerweise angefordert, wenn eine Bank die Verlängerung oder Erhöhung des Kreditrahmens von einem tragfähigen Sanierungskonzept abhängig macht, wenn Warenkreditversicherer die Deckung reduzieren oder streichen wollen, wenn Gesellschafter über eine Kapitalzufuhr entscheiden müssen oder wenn ein Investoreneinstieg vorbereitet wird. Auch für Geschäftsführung und Vorstand ist ein Gutachten wichtig. Es dient als Schutz vor Haftung und dokumentiert, dass die Fortführung des Unternehmens auf einer belastbaren Grundlage beruht.

Rechtlich stützt sich diese Praxis auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Banken sowie auf die BGH-Rechtsprechung zum Sanierungsprivileg und zur Insolvenzanfechtung. Ein Sanierungsgutachten, das die Anforderungen des IDW S6 und der BGH-Rechtsprechung erfüllt, erhöht den Schutz der Beteiligten vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.

Wichtig ist der zeitliche Rahmen: Ein Sanierungsgutachten sollte möglichst frühzeitig erstellt werden, bevor eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit die Handlungsmöglichkeiten erheblich einschränkt. Auch in Situationen drohender oder bestehender Überschuldung kann ein IDW-S6-konformes Sanierungskonzept eine wichtige Grundlage für Restrukturierungsentscheidungen sein.

Wer verlangt ein Sanierungsgutachten?

Die Anforderungen an ein Sanierungsgutachten unterscheiden sich je nach Perspektive. 

Für die Geschäftsführung kann ein Sanierungsgutachten vor allem ein Instrument zur Risikominimierung sein, wenn es entsprechend umgesetzt wird. Falsche Handlungen in der Krise bis hin zur Insolvenzverschleppung sind bei einer korrekten Umsetzung der Folgerungen eines IDW S6-Gutachtens weniger wahrscheinlich. Zugleich strukturiert das Gutachten die Sanierungsmaßnahmen in einem klaren Fahrplan.

Für Gesellschafter kann das Gutachten Grundlage der Entscheidung sein, ob und in welchem Umfang sie das Unternehmen mit weiterem Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen unterstützen. 

Für Banken und Kreditgeber ist das Sanierungsgutachten häufig die Grundlage, um weitere Kredite zu gewähren, bestehende Engagements zu verlängern oder Sicherheiten freizugeben. Die MaRisk-Anforderungen an das Risikomanagement führen dazu, dass Banken bei Krisenengagements regelmäßig ein belastbares Sanierungskonzept oder Sanierungsgutachten verlangen. Das Gutachten kann dazu beitragen, Risiken einer späteren Insolvenzanfechtung oder Haftungsdiskussion zu reduzieren.

Für Investoren und Warenkreditversicherer ist das Gutachten die neutrale Entscheidungsgrundlage, um die Chancen und Risiken eines Engagements einschätzen zu können. Insbesondere bei Distressed-M&A-Situationen oder Debt-Equity-Swaps ist ein IDW-S6-Gutachten häufig Vertragsbestandteil.

Was sind die fünf Krisenstadien eines Unternehmens nach IDW S6?

Nach IDW S6 entwickeln sich Unternehmenskrisen häufig stufenweise von der Stakeholderkrise über Strategie-, Produkt- und Erfolgskrise bis hin zur Liquiditätskrise. Je später eine Krise erkannt oder angegangen wird, desto geringer werden die Sanierungsoptionen.

Aufbau und Anforderungen

Wie ist ein Sanierungsgutachten aufgebaut?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 folgt einer strukturierten und in der Praxis bewährten Methodik. Es umfasst typischerweise die folgenden wesentlichen Analyse- und Planungselemente:

Analyse der Ausgangslage. Erfassung der wirtschaftlichen, rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen. Auswertung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand von Jahresabschlüssen, BWA, Liquiditätsstatus und operativen Kennzahlen.

Krisenursachen. Tiefgehende Ursachenanalyse. Warum ist das Unternehmen in die Krise geraten? Externe Faktoren wie Marktentwicklung und Wettbewerb werden ebenso untersucht wie interne wie Managementfehler, Produktdefizite oder Kostenstrukturen.

Leitbild des sanierten Unternehmens. Entwicklung eines konkreten Zielbilds. Wie soll das Unternehmen nach der Sanierung aufgestellt sein? Geschäftsmodell, Wettbewerbsstrategie, Organisation und Finanzstruktur werden gegebenenfalls neu ausgerichtet.

Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Konkretes Sanierungsprogramm mit leistungswirtschaftlichen Maßnahmen (zum Beispiel Vertrieb, Produktion, Einkauf), finanzwirtschaftlichen Maßnahmen (Restrukturierung von Verbindlichkeiten, Eigenkapitalzufuhr) und einem entsprechenden Umsetzungsfahrplan mit klaren Verantwortlichkeiten.

Integrierte Unternehmensplanung. Verknüpfte Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung, in der Regel für das laufende und die zwei folgenden Geschäftsjahre. Alle Sanierungsmaßnahmen werden in die Planung eingerechnet, Sensitivitäten und Best-/Worst-Case-Szenarien dokumentiert.

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit. Zusammenfassende Aussage, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist und unter welchen Bedingungen. Diese Aussage ist die Kernbotschaft, an der sich alle Adressaten des Gutachtens orientieren können.

Was ist eine positive Fortbestehensprognose?

Die positive Fortbestehensprognose ist eine zentrale Voraussetzung, um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Dabei handelt es sich um die fachlich begründete Einschätzung, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im maßgeblichen Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich sichergestellt ist.

Warum ist sie so wichtig? Ohne eine positive Fortbestehensprognose greift der insolvenzrechtliche Überschuldungstatbestand. Das Unternehmen wäre bei einem negativen Reinvermögen insolvenzantragspflichtig. Die positive Fortbestehensprognose ist damit die Voraussetzung dafür, dass das Unternehmen trotz bilanzieller Überschuldung fortgeführt werden darf.

Wie wird sie erstellt? Grundlage ist eine integrierte Planrechnung, in der Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung miteinander verknüpft sind. Sie muss zeigen, dass das Unternehmen im Prognosezeitraum jederzeit zahlungsfähig bleibt und die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass die Annahmen realistisch und dokumentiert sowie durch Marktdaten oder verbindliche Zusagen unterlegt sind.

Sanierungsgutachten und StaRUG-Restrukturierungsplan: Was ist der Unterschied?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist ein Gutachten über die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Es analysiert und bewertet. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG ist demgegenüber ein rechtsgestaltendes Instrument: Er greift mit Zustimmung einer Drei-Viertel-Mehrheit der betroffenen Gläubiger in deren Rechte ein und kann so eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung ermöglichen.

In der Praxis ergänzen sich beide Instrumente. Das Sanierungsgutachten liefert die betriebswirtschaftliche und juristische Grundlage, der Restrukturierungsplan setzt die finanzielle Neuordnung um. Ein StaRUG-Verfahren wird regelmäßig auf ein qualifiziertes Sanierungskonzept gestützt, das inhaltlich häufig den Anforderungen des IDW S6 entspricht.

Ähnlich verhält es sich mit dem Verhältnis zur Fortbestehensprognose: Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 setzt regelmäßig eine positive Fortbestehensprognose beziehungsweise den Nachweis der Fortführungsfähigkeit voraus. Die reine Fortführungsprognose kann eigenständig erstellt werden, wenn kein umfassendes Sanierungskonzept nötig ist, sondern nur die Frage geklärt werden muss, ob eine bilanzielle Überschuldung insolvenzrechtlich relevant wird.

Welche Anforderungen muss ein Sanierungsgutachten erfüllen?

Die BGH-Rechtsprechung stellt klare Anforderungen an den Ersteller eines Sanierungsgutachtens. Es muss von einem unabhängigen, branchenkundigen Fachmann erstellt werden, dem die notwendigen Unterlagen zeitnah vorgelegt werden. Interessenkonflikte, etwa zwischen der Erstellung des Gutachtens und einer späteren Rolle als Abschlussprüfer, sind auszuschließen. Wird von den Anforderungen des IDW S6 abgewichen, sollten Umfang und Grenzen des Gutachtens transparent dargestellt werden. Andernfalls können Unsicherheiten hinsichtlich Aussagekraft und Belastbarkeit entstehen. 

Bei kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt der IDW-S6-Standard eine an die Größe, Komplexität und Krisensituation des Unternehmens angepasste reduzierte Darstellungstiefe. Die Kernanforderungen bleiben jedoch bestehen, Qualität und Aussagekraft dürfen nicht leiden.

Wie viel kostet ein Sanierungsgutachten und wie lange dauert die Erstellung?

Was kostet ein Sanierungsgutachten nach IDW S6? Die Kosten hängen wesentlich von Unternehmensgröße, Komplexität, Anzahl der Gesellschaften, verfügbarer Datenqualität und Dringlichkeit ab. Weitere Einflussfaktoren sind die Anzahl der zu analysierenden Krisenursachen, die Tiefe der Marktanalyse und der Umfang der integrierten Planung. Wir stimmen den Umfang vor Beauftragung transparent mit Ihnen ab und passen ihn an die Komplexität Ihres Unternehmens an, im Einklang mit dem IDW-S6-Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 

Wie lange dauert die Erstellung? Ein vollständiges Sanierungsgutachten wird in der Regel innerhalb von sechs bis zwölf Wochen erstellt. 

Was kann Schultze & Braun für Sie tun?

Als neutrale Dritte erstellen wir Fortbestehensprognosen, Fortführungsprognosen und Sanierungsgutachten nach den Anforderungen der Rechtsprechung und der einschlägigen IDW-Standards. Wir prüfen die Insolvenzantragsgründe nach IDW S11 und zeigen den optimalen Sanierungsweg auf.

Von Anfang an arbeiten wir als interdisziplinäres Team aus Beratern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten Hand in Hand mit Ihnen und Ihrem Führungsteam. Durch mehr als fünf Jahrzehnte Erfahrung im Sanierungs- und Insolvenzrecht kennen wir sämtliche Sanierungswege: von der außergerichtlichen Einigung über den präventiven Restrukturierungsrahmen des StaRUG über Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren bis hin zur Regelinsolvenz.

Wir verknüpfen Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung und ermitteln den Finanzbedarf Ihres Unternehmens präzise. Zusätzlich übernehmen wir das laufende Liquiditätscontrolling und die Umsetzungsbegleitung. So entsteht Transparenz für alle Beteiligten und Sie können auf aktuelle Entwicklungen zielgerichtet reagieren.

Auch für Kreditgeber und Investoren begleiten wir Sanierungen als neutrale Dritte, überwachen die Umsetzung und berichten regelmäßig über die Entwicklung des Zielunternehmens.

So schaffen wir die Grundlage für fundierte Entscheidungen von Geschäftsführung, Gesellschaftern, Kreditgebern und Investoren und erhöhen die Erfolgsaussichten einer nachhaltigen Sanierung.

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Eine gutes und professionelles Sanierungsgutachten ist der Beginn einer erfolgreichen Restrukturierung oder Sanierung. Unser Team vereint sowohl juristischen als auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand und sorgt dafür, dass Finanzierer Ihr Unternehmen weiter unterstützen.

 

Guido Koch
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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