Treuhand- und Sicherheitenmanagement für Unternehmen
Treuhand- und Sicherheitenmanagement umfasst alle Maßnahmen, mit denen Sicherheiten in einer Unternehmenskrise verwaltet, geprüft und im Bedarfsfall verwertet werden, häufig unter Einbindung eines unabhängigen Treuhänders. Ein professionelles Sicherheitenmanagement kann dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine Sanierungsfinanzierung zu verbessern und die Interessen der beteiligten Finanzierer und weiterer Sicherungsnehmer angemessen auszugleichen. Das zentrale Instrument dabei ist die doppelnützige Treuhand, die als Anteilstreuhand oder als Sachsicherheitentreuhand ausgestaltet werden kann.
Schultze & Braun begleitet Unternehmen, Banken und Investoren beim Sicherheitenmanagement mit einem interdisziplinären Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir übernehmen die Rolle des Sicherheitentreuhänders, führen Banken- und Lieferantenpools und optimieren die Sicherheitenstruktur über alle Phasen der Sanierung hinweg.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Treuhand- und Sicherheitenmanagement?
2. Was ist eine doppelnützige Treuhand?
3. Anteilstreuhand oder Sachsicherheitentreuhand: Was ist der Unterschied?
4. Wann wird ein Treuhänder eingesetzt?
5. Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitentreuhänder?
6. Wie funktioniert ein Bankenpool?
7. Wie funktioniert ein Lieferantenpool?
8. Bankenpool oder Lieferantenpool: Was ist der Unterschied?
9. Effektives Sicherheitenmanagement mit Schultze & Braun
10. Downloads
11. Kontakt
Definition
Was ist Treuhand- und Sicherheitenmanagement?
Treuhand- und Sicherheitenmanagement bezeichnet die strukturierte Bestellung, Prüfung, Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung von Sicherheiten. In einer Restrukturierung oder Unternehmenskrise schafft es Transparenz über die vorhandenen Sicherheiten und kann dazu beitragen, Finanzierungen abzusichern sowie die Interessen der beteiligten Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer auszugleichen.
Schultze & Braun versteht modernes Sicherheitenmanagement als ganzheitlichen Prozess. Der Prozess reicht von der Kreditvergabe, der Sicherheitenprüfung und der Sicherheitenbestellung über die laufende Überwachung der Sicherheitenstruktur bis zur Freigabe oder Verwertung der Sicherheiten. Bei einer Sanierung ist die doppelnützige Treuhand als Anteils- oder Sachsicherheitentreuhand oft das Mittel der Wahl.
Was ist eine doppelnützige Treuhand?
Eine doppelnützige Treuhand, auch doppelseitige oder doppelnützige Sicherheitentreuhand genannt, ist eine vertragliche Gestaltung, bei der Vermögenswerte oder Gesellschaftsanteile auf einen unabhängigen Treuhänder übertragen werden. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach Maßgabe des Treuhandvertrags sowohl im Interesse des Treugebers als auch zur Sicherung der begünstigten Gläubiger. Er ist also vertraglich gegenüber mehreren Seiten gebunden und verfolgt daher keine einseitigen Interessen. Eine doppelnützige Treuhand wird deshalb häufig zur Absicherung einer Sanierungsfinanzierung eingesetzt.
Maßnahmen zur Restrukturierung oder Sanierung eines Unternehmens kosten Geld, deswegen ist gerade in dieser Phase Liquidität ein knappes Gut. Die Finanzierer des Unternehmens sind deshalb besonders gefragt. Sie müssen von der Effektivität und der Umsetzbarkeit der Sanierungsmaßnahmen überzeugt werden und fordern in der Regel Sicherheiten oder vertrauensbildende Maßnahmen als Gegenleistung für eine Sanierungsfinanzierung.
Genau hier kommt die doppelnützige Treuhand ins Spiel. Ein Treuhänder übernimmt als neutraler Dritter zur Besicherung der Finanzierer beziehungsweise Begünstigten von einem Treugeber bestimmte Vermögensgegenstände, das sogenannte Sicherungs- oder Treugut. Bei diesen Vermögensgegenständen kann es sich um Sachwerte handeln, etwa Anlage- und Umlaufvermögen, oder um Anteile an Unternehmen.
Der Treuhänder hält diese Vermögenswerte als Sicherheit für die Finanzierer. Tritt der sogenannte Bedingungs- oder Sicherungsfall ein, wird der Treuhänder aktiv. Ein solcher Sicherungsfall liegt zum Beispiel vor, wenn das Unternehmen insolvent wird oder vereinbarte Covenants verfehlt werden. Ob und wie der Treuhänder bei Eintritt eines Sicherungsfalls tätig wird, richtet sich nach dem Treuhandvertrag. Je nach Ausgestaltung kann er Sachsicherheiten oder Anteile verwerten. Bei einer Anteilstreuhand können ihm außerdem gesellschaftsrechtliche Befugnisse eingeräumt werden, um beispielsweise einen Investorenprozess einzuleiten oder Gesellschafterrechte im vereinbarten Umfang auszuüben.
Grundlage ist ein Treuhandvertrag zwischen dem Treuhänder und dem oder den Treugebern. Darin ist genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten Treuhänder und Treugeber haben, wie sich das Treugut zusammensetzt, unter welchen Voraussetzungen der Treuhänder das Sicherungsgut verwerten darf und unter welchen Bedingungen er operative und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen einleitet.
Je nach Gestaltung können die Finanzierer selbst Vertragsparteien sein oder als begünstigte Dritte eigene Rechte gegenüber dem Treuhänder erhalten. Wird die Treuhand als echter Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB ausgestaltet, können den begünstigten Finanzierern unmittelbare Ansprüche gegenüber dem Treuhänder zustehen, etwa darauf, dass ein Erlös aus der Verwertung des Treuguts nach Abzug der Kosten an sie ausgekehrt wird.
Einsatz und Aufgaben
Anteilstreuhand oder Sachsicherheitentreuhand: Was ist der Unterschied?
Anteilstreuhand und Sachsicherheitentreuhand (teilweise auch als Sicherungstreuhand bezeichnet) sind die beiden wichtigsten Ausprägungen der doppelnützigen Treuhand. Der Unterschied liegt im Treugut, also in der Art der Vermögenswerte, die der Treuhänder hält.
Bei der doppelnützigen Sachsicherheitentreuhand hält der Treuhänder Sachwerte des Unternehmens als Sicherheit, zum Beispiel Anlage- und Umlaufvermögen. Sie eignet sich, wenn werthaltige Sachsicherheiten zur Besicherung der Finanzierung zur Verfügung stehen.
Bei der doppelnützigen Anteilstreuhand hält der Treuhänder die Anteile am Unternehmen. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn im Sicherungsfall nicht nur eine Verwertung, sondern auch eine gesellschaftsrechtliche Steuerung möglich sein soll, etwa die Ausübung gesellschaftsrechtlicher Einflussrechte, um Veränderungen in der Geschäftsführung oder einen Investorenprozess zu ermöglichen. Über eine Anteilstreuhand können die Gesellschaftsanteile für die begünstigten Finanzierer gesichert und bei Eintritt der vertraglich festgelegten Voraussetzungen im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses verwertet werden.
Gemeinsam ist beiden Gestaltungen, dass das Treugut auf Grundlage eines Treuhandvertrags verwaltet wird und der Vertrag die Rechte der Beteiligten sowie die Voraussetzungen und Folgen eines Sicherungsfalls festlegt.
Wann wird ein Treuhänder eingesetzt?
Ein Treuhänder wird eingesetzt, wenn in einer Restrukturierung oder Sanierung Sicherheiten unabhängig gehalten und verwaltet werden sollen, um eine Finanzierung abzusichern. Typische Anlässe sind:
- Eine Sanierungsfinanzierung soll besichert werden, und die Finanzierer verlangen als Gegenleistung eine belastbare, neutral verwaltete Sicherheit.
- Mehrere Finanzierer sind beteiligt, deren Interessen gebündelt und gegenüber dem Unternehmen vertreten werden müssen.
- Es sollen nicht nur Sachwerte, sondern auch Gesellschaftsanteile so gehalten werden, dass im Sicherungsfall eine gesellschaftsrechtliche Steuerung möglich ist.
- Für Anleihegläubiger und Inhaber kapitalmarktfähiger Finanzierungsinstrumente sollen Gesellschaftsanteile oder Sachsicherheiten treuhänderisch gehalten werden.
Der Treuhänder ist dabei stets unabhängig und beiden Seiten verpflichtet. Er steht zwischen Treugeber und Finanzierern und stellt sicher, dass die vereinbarten Regeln des Treuhandvertrags eingehalten werden.
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitentreuhänder?
Ein Sicherheitentreuhänder nimmt Sicherheiten an, verwaltet sie und verwertet sie im Sicherungsfall. Er hält das Sicherungs- oder Treugut als unabhängiger und beiden Seiten verpflichteter Dritter für die begünstigten Finanzierer und handelt nach den im Treuhandvertrag festgelegten Regeln.
Im Einzelnen übernimmt ein Sicherheitentreuhänder unter anderem folgende Aufgaben:
- Sicherheiten hereinnehmen und verwalten: Das Sicherungs- oder Treugut wird übernommen und über die Laufzeit der Sanierung verwaltet.
- Sicherheiten prüfen und optimieren: Die Sicherheitenstruktur wird laufend geprüft und an die jeweilige Phase der Sanierung angepasst.
- Vereinbarte Informations- und Kontrollrechte wahrnehmen: Soweit im Treuhandvertrag vorgesehen, überwacht der Treuhänder die Einhaltung definierter Covenants, Berichtspflichten und ausgewählter Sanierungsmaßnahmen.
- Im Sicherungsfall verwerten: Tritt der Sicherungsfall ein, verwertet der Treuhänder die Sicherheiten zugunsten der Finanzierer oder leitet gesellschaftsrechtliche Maßnahmen ein.
Schultze & Braun prüft und optimiert im Rahmen des Sicherheitenmanagements die Sicherheitenstruktur des Unternehmens, unter Beachtung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei revolvierenden Sicherheiten wie Vorratsvermögen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wir prüfen und aktualisieren Sicherheitenbeschreibungen und Sicherungsverträge, insbesondere bei wechselnden Beständen wie Warenlagern oder Forderungen, lösen die Problematik bestehenden Fremdeigentums und überwachen die operativen Sanierungsschritte, wie sie zum Beispiel in einem Sanierungsgutachten nach IDW S6 festgelegt sind. Für Anleihegläubiger und Inhaber sonstiger kapitalmarktfähiger Finanzierungsinstrumente halten wir treuhänderisch sowohl Gesellschaftsanteile als auch Sachsicherheiten des jeweiligen Emittenten und steuern bei Bedarf einen professionellen M&A-Prozess.
Wie funktioniert ein Bankenpool?
Ein Bankenpool koordiniert die gleichgerichteten Interessen mehrerer finanzierender Banken und schafft einheitliche Mitwirkungs-, Abstimmungs- und Verwertungsregeln. Der Poolführer koordiniert die beteiligten Banken; ein Sicherheitentreuhänder kann die Poolsicherheiten nach Maßgabe des Poolvertrags halten, verwalten und gegebenenfalls verwerten. Als unabhängiger Poolführer übernimmt Schultze & Braun die Führung von Bankenpools.
Die Aufgabe des Poolführers bei einem Bankenpool ist es, die Interessen der an einer Finanzierung oder Sanierung beteiligten Banken zu vertreten, zu koordinieren und für sie eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Außerdem muss der Poolführer als Sicherheitentreuhänder die Poolsicherheiten hereinnehmen, verwalten und bei Eintritt des vertraglich festgelegten Verwertungsfalls verwerten. Weitere Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Poolbildung.
Wie funktioniert ein Lieferantenpool?
Ein Lieferantenpool bündelt die Eigentumsvorbehaltsrechte mehrerer Lieferanten bei der Insolvenz eines Unternehmens, damit diese Sicherheiten gebündelt und wirtschaftlich durchgesetzt werden können. Der Poolführer organisiert die Bildung und Abwicklung des Lieferantenpools.
Der Lieferantenpoolführer sorgt anschließend dafür, dass die im Lieferantenpool gebündelten Eigentumsvorbehaltsrechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht, verfolgt und möglichst wirtschaftlich verwertet werden. Als Lieferant eines insolventen Unternehmens profitieren Sie davon, weil Ihre Sicherheiten für Sie verwaltet und durchgesetzt werden. Der Insolvenzverwalter wiederum hat den Vorteil, dass er nicht mit allen Lieferanten einzeln verhandeln muss, sondern einen zentralen Ansprechpartner erhält.
Unterschiede
Bankenpool oder Lieferantenpool: Was ist der Unterschied?
Bankenpool und Lieferantenpool bündeln jeweils gleichgerichtete Interessen, unterscheiden sich aber in den Beteiligten, den gepoolten Sicherheiten und dem typischen Zeitpunkt.
Ein Bankenpool entsteht meist im Vorfeld oder im Verlauf einer Sanierung. Beteiligt sind die finanzierenden Banken, gepoolt werden ihre Kreditsicherheiten. Der Poolführer vertritt und koordiniert die Banken und verwaltet die Poolsicherheiten als Sicherheitentreuhänder.
Ein Lieferantenpool entsteht typischerweise bei der Insolvenz eines Unternehmens. Beteiligt sind die Lieferanten, gepoolt werden ihre Eigentumsvorbehaltsrechte. Der Poolführer organisiert die Bildung und Abwicklung des Lieferantenpools, setzt dessen Rechte im Insolvenzverfahren durch und ist zugleich zentraler Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter.
Gemeinsam ist beiden Poolarten, dass ein unabhängiger Poolführer die Interessen bündelt, die Sicherheiten verwaltet und ihre Durchsetzung koordiniert. Das reduziert den Abstimmungsaufwand für alle Beteiligten.
Effektives Sicherheitenmanagement mit Schultze & Braun
Weil jede Phase der Sanierung eigene Anforderungen stellt, ist eine ständige Optimierung der Sicherheiten von großer Bedeutung, und zwar sowohl für das sicherungsgebende Unternehmen als auch für die Sicherungsnehmer wie Banken, Kreditversicherer, Zentralregulierer, Anleihegläubiger oder institutionelle Investoren.
Unser Leistungsspektrum im Treuhand- und Sicherheitenmanagement umfasst:
- die Übernahme der Rolle als neutraler Sicherheitentreuhänder in der doppelnützigen Anteils- oder Sachsicherheitentreuhand,
- die Führung von Banken- und Lieferantenpools als neutraler Poolführer,
- die Prüfung und Optimierung der Sicherheitenstruktur, auch bei revolvierenden Sicherheiten,
- die Überwachung von Covenants und operativen Sanierungsschritten,
- das treuhänderische Halten von Gesellschaftsanteilen und Sachsicherheiten für Anleihegläubiger und die Steuerung eines M&A-Prozesses bei Bedarf.
Das Treuhand- und Sicherheitenmanagement greift eng mit den weiteren Instrumenten der Restrukturierung ineinander, etwa mit Restrukturierungsmaßnahmen, einem Sanierungsgutachten nach IDW S6, einer Sanierung nach dem StaRUG oder einer Eigenverwaltung. Gerade im Vorfeld einer Insolvenz ist ein vorausschauendes Forderungs- und Sicherheitenmanagement entscheidend, um Vermögensschäden zu vermeiden.
Kontakt
Perspektiven sichern
Im Rahmen von Unternehmenskrisen geht es darum, die Finanzierung der Sanierung sicherzustellen und die Interessen sowohl der Geschäftspartner als auch des zu sanierenden Unternehmens zu schützen. Hier spielen die Aspekte des Sicherheitenmanagements und der doppelnützigen Treuhand eine wichtige Rolle. Unsere Experten kennen sich mit diesen Instrumenten bestens aus.
Dr. Rainer Riggert
Rechtsanwalt
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24. September 2025
Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht