+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.  +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schultze-braun.de.

Barrierefreiheit dieser Website

Wir sind bemüht, unsere Website www.schultze-braun.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Webanwendung weist Einschränkungen in der Barrierefreiheit auf und erfüllt die Vorgaben der BITV 2.0 daher nicht vollständig.

Hinweis: Mehrere Bereiche dieses Internetauftritts sind besonders gut zugänglich und entsprechen weitgehend den Anforderungen der BITV 2.0.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf den Prüfergebnissen vom 14.05.2025. Die Anwendung wurde so umfassend wie möglich getestet. Dabei wurden insbesondere zentrale Funktionen und Einstiegsbereiche nach strengen Kriterien geprüft und entsprechend gekennzeichnet. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden folgende Bereiche identifiziert, die teilweise nicht barrierefrei sind:

Barrieren:

  • Der Dokumenttitel enthält eine unterscheidende, individuelle Bezeichnung der jeweiligen Seite, nennt jedoch nicht immer das Angebot.
  • Bei Links fehlt teilweise das Dateiformat.
  • Bei Links kommt der Beschriftungstext nicht immer in gleicher Form im zugänglichen Namen vor.

Diese Erklärung wurde am 12.03.2026 erstellt (letzte Aktualisierung: 12.03.2026).

Feedback und Kontakt

Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese gerne mit. 
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene “Barriere melden”-Formular.

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG. Ihre Aufgabe ist es, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Falls Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Ziel des Verfahrens ist es nicht, Gewinner oder Verlierer zu bestimmen, sondern gemeinsam eine außergerichtliche Lösung für das Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, und Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle. Dort erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und wie Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen können – auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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