+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung. +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Sanierungsarbeitsrecht: Arbeitsrecht in der Restrukturierung

Sanierungsarbeitsrecht umfasst alle arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die bei der Restrukturierung oder Sanierung eines Unternehmens entstehen, sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es wird relevant, sobald Mitarbeiter von einer Transformation betroffen sind, etwa bei innerbetrieblicher Umstrukturierung, Personalabbau, einem Sozialplan oder einem Betriebsübergang. Ziel ist es, die notwendige Neuausrichtung rechtssicher umzusetzen und die Mitarbeiter dabei aktiv mitzunehmen.

Schultze & Braun begleitet Unternehmen im Sanierungsarbeitsrecht mit einem spezialisierten Team aus Arbeitsrechtlern, Betriebswirten, Personalleitern und Personalsachbearbeitern. Wir verhandeln mit Betriebsrat, Gewerkschaft, der Agentur für Arbeit und dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), gestalten den Personalabbau rechtssicher und organisieren im Fall eines Unternehmensverkaufs den Betriebsübergang.

Ihr Ansprechpartner

Alexander von Saenger

+49 421 43301-31

Direkte Nachricht

Definition

Was ist Sanierungsarbeitsrecht?

Sanierungsarbeitsrecht ist das Arbeits- und Sozialrecht in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Es verbindet arbeitsrechtliche Instrumente mit den Besonderheiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts, um Personalmaßnahmen rechtssicher und sozialverträglich umzusetzen.

Wirtschaft ist Wandel. Anforderungen, Moden und Märkte verändern sich permanent, und deshalb müssen auch Unternehmen stetig reagieren. Der permanente Anpassungsbedarf sorgt dafür, dass Restrukturierungen eine Herausforderung sind. Gerade wenn Mitarbeiter von Transformationsprozessen betroffen sind, etwa in Phasen der Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens oder bei einem Personalabbau, ist ein menschlicher und fairer Umgang mit den Betroffenen besonders wichtig.

Denn die Restrukturierung ist für die Mitarbeiter existenziell. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt aus ihrem Lohn oder Gehalt. Entsprechend entscheidend ist es für sie, ihren Arbeitsplatz zu behalten und für die Zukunft zu sichern. Es gilt also, die Transformation aktiv zu gestalten und die Mitarbeiter in eine neue Arbeitswelt zu führen. Qualifikation ist dabei das A und O.

Wann gelten in der Restrukturierung besondere arbeitsrechtliche Regelungen?

Besondere arbeitsrechtliche Regelungen greifen vor allem dann, wenn die Unternehmenskrise mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens gemeistert werden soll. Dann spielt für die innerbetriebliche Umstrukturierung neben dem Insolvenz- und Sanierungsrecht auch das Arbeits- und Sozialrecht eine wichtige Rolle. Das gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Regelinsolvenz, eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren durchläuft. Im Insolvenzverfahren stehen zusätzliche Instrumente wie das Insolvenzgeld oder verkürzte Kündigungsfristen zur Verfügung.

Aber auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist es wichtig, bei der Neuausrichtung des Geschäftsmodells die Mitarbeiter mitzunehmen, ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und ihre Fragen zu beantworten. Arbeitsrechtliche Sorgfalt ist also nicht auf die Insolvenz beschränkt, sondern begleitet jede Restrukturierung.

Instrumente und Möglichkeiten

Welche arbeitsrechtlichen Instrumente gibt es in der Restrukturierung?

In der Restrukturierung stehen verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente zur Verfügung. Welches Instrument passt, hängt vom Sanierungsweg, vom Zeitpunkt und vom Ziel der Maßnahme ab. Die wichtigsten im Überblick:

  • Sozialplan und Interessenausgleich: Werden mit dem Betriebsrat verhandelt, wenn eine Betriebsänderung wie ein Personalabbau ansteht. Der Interessenausgleich regelt das Ob und Wie der Maßnahme, der Sozialplan mildert wirtschaftliche Nachteile für die Mitarbeiter ab.
  • Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung: Sichern im Insolvenzverfahren die Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate über die Agentur für Arbeit und schaffen so Liquiditätsspielraum für die Sanierung.
  • Transfergesellschaft und Transferkurzarbeitergeld: Ermöglichen den Übergang von Mitarbeitern in eine befristete Beschäftigung mit Qualifizierung und Vermittlung, um beschäftigungslose Zeiten zu überbrücken und eine Anschlussbeschäftigung vorzubereiten.
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB: Regelt im Fall eines Unternehmensverkaufs den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber.
  • Qualifizierung und Recruiting: Gezielte Qualifizierungsplanung, Onboarding und die Sicherung von Schlüsselmitarbeitern erhalten die Funktionsfähigkeit des Unternehmens und passen die Qualifikationsstruktur der Belegschaft an.

In der Praxis werden diese Instrumente meist kombiniert. Dabei hat jeder Einzelfall seine Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es beim Personalabbau?

Beim Personalabbau kommt es darauf an, die notwendige Personalanpassung rechtssicher und zugleich möglichst sozialverträglich zu gestalten. Statt einer reinen Beendigung von Arbeitsverhältnissen steht heute die Sicherstellung einer Anschlussbeschäftigung im Vordergrund, verbunden mit dem bestmöglichen Ausnutzen der Kündigungsfristen, um den Transfer vertrauensvoll zu gestalten.

Typische Bausteine sind der Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat, der Übergang in eine Transfergesellschaft, eine gezielte Qualifizierungsplanung sowie die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Neuorientierung am Arbeitsmarkt. War es vor 20 Jahren die Kunst, beschäftigungslose Zeiten zu überbrücken und neue Stellen zu finden, geht es heute vor allem darum, Anschlussbeschäftigung zu sichern und die Belegschaft für die Zukunft des Unternehmens aufzustellen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist bei personellen Maßnahmen und Betriebsänderungen ein zentraler Verhandlungspartner. Über Instrumente wie Interessenausgleich und Sozialplan wird häufig mit dem Betriebsrat und, wo vorhanden, mit der Gewerkschaft verhandelt.

Im Vordergrund steht dabei die Information der Mitarbeiter und der Austausch mit ihnen. Ganz besonders wichtig ist das Halten von Schlüsselmitarbeitern, um die Funktionsfähigkeit des Unternehmens nicht zu gefährden. Schultze & Braun übernimmt für Unternehmen die Rolle des Verhandlungspartners gegenüber Betriebsrat und Gewerkschaft und erarbeitet tragfähige Lösungen.

Was ist Insolvenzgeld und wie funktioniert die Vorfinanzierung?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die im Insolvenzfall die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für bis zu drei Monate absichert. Über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung können diese Beträge bereits vor der Auszahlung bereitgestellt werden, was dem Unternehmen wichtigen Liquiditätsspielraum in der Sanierungsphase verschafft.

Beim Thema Insolvenzgeld, Insolvenzgeldvorfinanzierung oder Transferkurzarbeitergeld muss die Agentur für Arbeit einbezogen werden. Ist eine betriebliche Altersvorsorge vorhanden, muss zudem eine Übereinkunft mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erzielt werden, und die Betriebsrentner müssen informiert und begleitet werden. Schultze & Braun unterstützt die Geschäftsführung und die Personalabteilung bei allen restrukturierungs- und insolvenzspezifischen Prozessen, beispielsweise bei der Forderungsanmeldung oder der Insolvenzgeldvorfinanzierung.

Was passiert arbeitsrechtlich bei einem Unternehmensverkauf?

Wird ein Unternehmen oder Betriebsteil im Rahmen der Sanierung verkauft, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs auf den Erwerber über. Dieser Betriebsübergang muss für die Mitarbeiter sorgfältig organisiert und rechtssicher gestaltet werden.

Schultze & Braun organisiert den Betriebsübergang im Fall eines Unternehmensverkaufs und gestaltet ihn rechtssicher. Dabei greifen die arbeitsrechtlichen Fragen eng mit den insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten einer Transaktion ineinander.

Arbeitsrechtliche Herausforderungen meistern mit Schultze & Braun

Schultze & Braun verfügt über ein auf diese Situationen spezialisiertes Team aus Arbeitsrechtlern, Betriebswirten, Personalleitern und Personalsachbearbeitern. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten sind seit Jahrzehnten im Sanierungsarbeitsrecht tätig und helfen Ihnen, die Transformation und Restrukturierung unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter zu planen und rechtssicher umzusetzen, gleich ob innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

In der Restrukturierung und Insolvenz kommt den Führungskräften, aber auch den Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen die Notwendigkeiten für die betriebliche Umstrukturierung einordnen, erläutern und mitunter unbequeme Entscheidungen vorbereiten. Für ein Gelingen des Change Managements benötigen sie ein Team aus Spezialisten, das die arbeits- und sozialrechtlichen Handlungsspielräume auslotet und geeignete Lösungen umsetzt.

Unser Vorgehen im Überblick:

  • Verhandlung mit den Beteiligten: Wir treten als Verhandlungspartner für Gewerkschaften und Betriebsräte, Agentur für Arbeit und PSVaG auf.
  • Umsetzung insolvenzspezifischer Prozesse: Wir entlasten Geschäftsführung und Personalabteilung, etwa bei Forderungsanmeldung oder Insolvenzgeldvorfinanzierung.
  • Betriebsübergang: Im Fall eines Unternehmensverkaufs organisieren wir den Betriebsübergang und gestalten ihn rechtssicher.
  • Qualifizierung und Recruiting: Wir entwickeln Modelle für Qualifizierung, gezieltes Recruiting und Onboarding, damit die richtigen Mitarbeiter die Zukunft des Unternehmens gestalten können.

Kurz gesagt: Bei einer Restrukturierung im Bereich der Mitarbeiter muss mit einer Vielzahl von Themen im Arbeitsrecht zielgerichtet umgegangen werden, damit die erfolgreiche Unternehmenssanierung gelingen kann. Sprechen Sie mit uns.

Kontakt

Perspektiven erarbeiten

Unser spezialisiertes Arbeitsrechts-Team hilft Ihnen, im Falle von Sanierungs- und Insolvenzszenarien die Transformation und Restrukturierung unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter zu planen und rechtssicher umzusetzen. Wir treten für Sie als Verhandlungspartner mit externen Beteiligten auf und unterstützen Sie in rechtsspezifischen Prozessen.

Alexander von Saenger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Weitere Ansprechpersonen finden

Newsroom

Zum Newsletter anmelden

Sie möchten regelmäßig Informationen über interessante rechtliche und steuerliche Entwicklungen erhalten?

Zur Newsletter Anmeldung

Die aktuellen Artikel

Erfolgsfaktor Sanierung: Unternehmenskultur als Schlüssel für Investoren-Erfolg

13. Januar 2026

Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht

Die Ursprünge des sächsischen Emaille-Spezialisten OMERAS gehen zurück auf das älteste in Deutschland bestehende Emaille-Werk mit einer fast [...]

Erfolgsfaktor Sanierung: Der wirtschaftliche Akku ist wieder aufgeladen

24. November 2025

Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht

CustomCells galt als Hidden Champion unter den Batteriezellenherstellern. Nach dem öffentlichkeitswirksamen Insolvenzverfahren gehört das „Hidden“ [...]

Alle Beiträge