Die Regelinsolvenz
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Geschäftsführung eines Unternehmens gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Insolvenzantrag bedeutet aber nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Denn für solche Krisensituationen bietet das deutsche Insolvenzrecht, insbesondere die Insolvenzordnung, vielfältige Möglichkeiten, um diese Herausforderungen zu meistern und für das Unternehmen zur Chance für einen nachhaltigen Neuanfang zu machen.
Für größere Unternehmen kommen ein Schutzschirmverfahren oder eine Eigenverwaltung in Betracht. Allerdings stellt auch die Regelinsolvenz, also das klassische Insolvenzverfahren, alle Möglichkeiten für eine Sanierung bereit – gerade, wenn der Insolvenzantrag frühzeitig gestellt und professionell vorbereitet wird. Unsere Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen zeigt: Sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren stehen für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen.
Bei einer Regelinsolvenz bestellt das am Unternehmenssitz örtlich zuständige Insolvenzgericht im sogenannten Insolvenzantragsverfahren (häufig auch als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet) zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter spielt bei der Sanierung eines Unternehmens in einem Regelinsolvenzverfahren die entscheidende Rolle. Seine Aufgabe ist es, die vorhandenen Werte des insolventen Unternehmens für die Gläubiger zu sichern, Potenziale zu erkennen und – wann immer es wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist – das Unternehmen zu sanieren.
Manager
Unsere Insolvenzverwalter – echte Manager
Die Insolvenzverwalter bei Schultze & Braun verstehen sich als echte Manager, die in ihrem Amt eine Vielzahl verschiedener Rollen einnehmen. Sie sind Strategen, Organisatoren, Unternehmenslenker und Controller – alles in einer Person.
Unsere Insolvenzverwalter bringen vielfältige Erfahrungen aus ihren Einsätzen in jede neue Aufgabe ein. Sie haben unterschiedlichste Unternehmen kennengelernt und verfügen über tiefe Einblicke und Kontakte in eine Vielzahl von Branchen. Sie sind in der Lage, Unternehmen jeder Größe durch das Insolvenzverfahren zu steuern, vom kleinen Start-up bis zum internationalen Konzern.
Diese Vielfalt an Erfahrungen versetzt Insolvenzverwalter von Schultze & Braun in die Lage, direkt zu Beginn des Regelinsolvenzverfahrens die Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens zu identifizieren sowie schnell und genau zu analysieren. Diese Analyse ist die Basis für alle Schritte im weiteren Verlauf eines Insolvenzverfahrens. Denn unsere Insolvenzverwalter können aus der Analyse mehrere Punkte ableiten – immer mit dem Blick auf eine möglichst nachhaltige Sanierung:
- Welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzrecht dem insolventen Unternehmen?
- Welche insolvenzrechtlichen Instrumente kann es nutzen, um den Krisenursachen zu begegnen?
- Welche Strategien und Maßnahmen können bereits im Insolvenzverfahren umgesetzt werden, um die Gründe für die Insolvenz anzugehen?
Auf Basis der Analyse wählen unsere Insolvenzverwalter zusammen mit der Unternehmensführung schon sehr früh im Regelinsolvenzverfahren die passenden Instrumente aus, planen Strategien und Maßnahmen und setzen diese gemeinsam mit dem Unternehmen um. Dabei geht es immer darum, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und zu stärken.
Die Insolvenzverwalter von Schultze & Braun sind nicht nur Spezialisten für das deutsche und internationale Insolvenzrecht. Sie haben zusätzlich betriebswirtschaftliches Fachwissen und umfangreiche Spezialkenntnisse. Für jede Regelinsolvenz stellen wir das passende Team aus qualifizierten Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Betriebswirten zusammen, die jede Sanierung mit einem individuellen Sanierungskonzept angehen. Durch die Kombination unterschiedlicher Disziplinen kann der Insolvenzverwalter als Manager der Regelinsolvenz gemeinsam und in Abstimmung mit den Beteiligten Antworten auf die existenziellen Fragen finden – auf die des zu sanierenden Unternehmens, aber auch auf die der Gläubiger.
Auch in der komplexen Regelinsolvenz das Ziel im Fokus
Regelinsolvenzverfahren von Unternehmen zeichnen sich durch komplexe und teils gegenläufige Interessenslagen der Beteiligten aus. Unsere Insolvenzverwalter behalten aber auch in solchen Situationen den Überblick und die Ziele der Sanierung im Fokus: Die Gläubiger eines Schuldners sollen gleichmäßig und bestmöglich befriedigt werden. Wann immer wirtschaftlich sinnvoll, sollen aber auch das Unternehmen und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Um diese Ziele zu erreichen, ermitteln unsere Insolvenzverwalter die Insolvenzursachen, prüfen die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, stellen die Finanzplanung unter den Bedingungen der Regelinsolvenz neu auf, erstellen oder prüfen die Planrechnungen und steuern einen Investorenprozess, sofern ein Verkauf des Unternehmens sinnvoll erscheint. Ist eine Sanierung mit Insolvenzplan angedacht, kümmern sich Insolvenzverwaltung und Geschäftsführung des Unternehmens um dessen Ausgestaltung und stimmen ihn mit dem Insolvenzgericht und den Gläubigern ab.
Verfahrensart
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Neben den verschiedenen Verfahrensarten bei Unternehmensinsolvenzen, also Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirm, gibt es Insolvenzverfahren auch für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sowie für Verbraucher. Diese zielen vorrangig auf die Entschuldung der Person ab. In der Regel ist das nach drei bis fünf Jahren Verfahrensdauer der Fall, dann erhält der Verbraucher oder Unternehmer eine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass sie am Ende des Verfahrens von den zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Verbindlichkeiten befreit werden und finanziell neu starten können. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern keine Vermögenswerte verheimlicht hat, während des Verfahrens alles versucht hat, um seinen Gläubigern so viel wie möglich auf die offenen Verbindlichkeiten zurückzuzahlen und dafür gegebenenfalls auch eine neue, besser bezahlte Arbeitsstelle angetreten hat.
Unsere Erfahrung aus rund 50 Jahren Insolvenzverwaltung ist: Es gibt nicht die eine Regelinsolvenz. Jede Sanierung hat ihre eigenen An- und Herausforderungen. Wir sind dafür bereit.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Wirtschaftsmediator (IHK)
+49 (0)721 91957-0

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 (0)361 5513-0

Edgar Grönda
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Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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Dr. Dietmar Haffa
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Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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04. Juni 2025
Blog, Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Wirtschaftsrecht