Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Pflegegeld nach § 37 SGB VI unpfändbar ist und damit auch bei der pflegenden Person, die es erhält, nicht mit deren sonstigen Einkünften zusammenzurechnen ist.
Bundesarbeitsgericht: Neue Entscheidung zur Urlaubsverjährung – was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
Die operative und finanzielle Alarmstimmung, für die das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinen beiden Entscheidungen zur Urlaubsverjährung kurz vor Weihnachten (20. Dezember 2022) bei vielen Arbeitgebern gesorgt hat, hat es mit einem neuen Urteil nun zumindest ein wenig reduziert und begrenzt. Die Erfurter Richter haben am 31. Januar 2023 entschieden, dass die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub weiterhin nach drei Jahren verjährt (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20) – und das auch ohne regelmäßige Erinnerung, allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. „Nach Auffassung des BAG stellt die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Zäsur dar, durch die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr regelmäßig auf die Verjährung hinweisen muss“, sagt Aribert Panzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun. „Die Frist für die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“
I. Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023
II. Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel
III. Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen Einkünften
IV. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
V. Überblick Jahressteuergesetz 2022
VI. Lohnsteuerbescheinigungen 2022
VII. Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt
VIII. Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe
IX. Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium
X. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023