Sanierungskonzept: Fahrplan für die Zukunft

21. Oktober 2021 Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung

Drohen einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wird eine Sanierung zwingend notwendig. Um diese nachhaltig zu planen und umzusetzen, ist ein Sanierungskonzept essentiell. Vor allem, wenn es von unabhängigen Experten erstellt wird, kann es die Sanierung voranbringen.

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, muss schnell gehandelt werden. In der Verantwortung steht hierbei in erster Linie die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens. Diese muss – mitunter bereits unterstützt durch einen Restrukturierungsexperten – einerseits versuchen, den Geschäftsbetrieb durch die Wahrung der Liquidität zu stabilisieren und dazu in der Regel Verhandlungen mit verschiedenen Beteiligten, wie zum Beispiel Banken, (Waren-)Kreditversicherern oder Lieferanten in die Wege zu leiten. Dies verschafft zunächst die nötige „Luft“, um überhaupt eine nachhaltige Sanierung planen und angehen zu können.

Grundlage für weitergehende Verhandlungen

Der Geschäftsführung drohen in der dieser Situation erhebliche Haftungsrisiken, die ein vorschnelles Handeln verbieten. Kommt es unter Zeitdruck zu Fehlentscheidungen, kann dies für alle Beteiligten zivil-, insolvenz- und auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zudem die Perspektiven einer späteren nachhaltigen Sanierung beeinträchtigen.

In einer solchen Situation – und vor allem, um die wirtschaftliche Krise zu überwinden – benötigen Unternehmen ein Sanierungskonzept. Es ist unter anderem Grundlage für die weitergehenden Verhandlungen mit den Kredit- beziehungsweise Geldgebern wie Banken, Investoren oder Lieferanten wichtig. Ein Sanierungskonzept zielt darauf ab, durch Transparenz das Vertrauen in das Unternehmen wiederherzustellen, das sehr häufig im Vorfeld gelitten hat. Vor allem, wenn es von unabhängigen Experten erstellt wird, kann es die Sanierung maßgeblich voranbringen und dadurch die Krise überwunden werden.

Durch ein gutes Sanierungskonzept erhalten das Unternehmen und die übrigen Beteiligten ein nachvollziehbares und aussagekräftiges Dokument darüber, wie schwerwiegend die Ausgangslage ist, in der sich das Unternehmen befindet und mit welchen konkreten Maßnahmen die handelnden Personen die Krise überwinden wollen. Neben der verbalen Darstellung der Ausgangslage und Maßnahmen umfasst das Konzept auch die zahlenmäßige Darstellung des geplanten Sanierungspfades in Form einer integrierten Planrechnung.

Analyse der Krisenursachen

Der erste Schritt für ein tragfähiges Sanierungskonzept ist die Analyse des Ist-Zustandes, insbesondere der (zentralen) Krisenursachen, auf deren Grundlage die erforderlichen, operativen/leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen und möglicherweise erforderliche Sanierungsbeiträge von Beteiligten abgeleitet werden. Die Ist-Analyse umfasst insbesondere die Auswertung der aktuellen Zahlen aus der Finanzbuchhaltung sowie der Jahresabschlüsse/Controllingdaten der vorangegangenen Jahre. Diese sind neben weiteren Informationen aus externen Quellen (z. B. Marktrecherchen) und Befragungen des Managements Grundlage der Krisenursachenanalyse. In der Folge wird dann ein Leitbild des sanierten Unternehmens entwickelt, aus dem die Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden. In einer Planrechnung werden aktuelle Liquiditätsströme erfasst und anhand von Szenarien ein Blick in die Zukunft geworfen.

Mit unabhängigen Experten zum Sanierungserfolg

Die Erstellung eines Sanierungskonzept ist nicht nur betriebswirtschaftlich eine echte Herausforderung. Auch juristische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit Krisensituationen sind gefragt. Vor diesem Hintergrund ist es immer ratsam, bereits mit der Erstellung des Sanierungskonzepts einen unabhängigen Experten, der idealerweise über Erfahrungen als Sanierungsgutachter verfügt, zu beauftragen, da eine gesonderte Begutachtung durch einen Dritten, welche beispielsweise Kreditgeber verlangen, dann entfällt.

Neben dem spezialisierten federführenden Experten aus der  Betriebswirtschaft, arbeiten bei Bedarf Teams aus Bereichen wie Arbeitsrecht oder der Internationalen Abteilung zusammen, deren Ergebnisse dann im Sanierungskonzept zusammengeführt werden. Dies alles bringt die unverzichtbare, ganzheitliche Sichtweise in den Sanierungsprozess. Das ebnet den Sanierern den Weg für eine vernünftige Krisenbegleitung. Und genau die ist es, die über den Erfolg oder Misserfolg einer Sanierung entscheidet.

Guido Koch

ist Dipl.-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehören neben den unterschiedlichen Themenaspekten aus der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung und der Wirtschaftsprüfung auch die Beratung in Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.