Insolvenzverwaltung
Niemand wünscht sich die Krise seines Unternehmens. Gleichwohl ist kein Unternehmen davor gefeit, in eine Krise zu geraten – und im Fall einer Krise lässt sich eine Unternehmensinsolvenz mitunter nicht vermeiden. Allerdings bedeutet ein Insolvenzverfahren heute längst nicht mehr automatisch das Ende eines Unternehmens, sondern es kann vielmehr im Zuge einer Sanierung die Chance auf einen nachhaltigen Neustart sein. Das zeigt auch unsere Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen.
Wenn es um Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung geht, ist es der Ansatz von Schultze & Braun, dass wir die uns anvertrauten Unternehmen fortführen und erhalten, wann immer dies wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist. Denn von einer gelungenen Sanierung profitieren nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch die Gläubiger: Sie können entstandene Verluste so weit wie möglich begrenzen und behalten mit dem sanierten Unternehmen einen Partner, mit dem sie auch in Zukunft wieder Geschäfte machen können. Dies gilt besonders für die Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsplatz behalten und ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern können.
In der Insolvenzverwaltung nutzen wir sämtliche Instrumente, die uns das moderne Insolvenzrecht bietet. Zusätzlich schöpfen wir aus unserem breiten Wissen aus rund 50 Jahren Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung sowie der Tätigkeit in verschiedenen Rollen, zum Beispiel als Insolvenzverwalter, als Insolvenzberater, als Sachwalter oder als Chief Restructuring Officer (CRO). Schultze & Braun gehört zu den erfahrenen Insolvenzkanzleien in Deutschland und zählt regelmäßig zu den Top 5 der deutschen Insolvenzkanzleien. Unsere Spezialisten – viele von ihnen sind Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht – werden bundesweit von zahlreichen Insolvenzgerichten regelmäßig als (vorläufige) Insolvenzverwalter bestellt.
Perspektiven bewahren
Die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens steht im Fokus
Bei Unternehmensinsolvenzen tun wir alles wirtschaftlich Mögliche für die Betriebsfortführung sowie den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens und der Arbeitsplätze. Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob der Schuldner ein Insolvenzverfahren, also die Regelinsolvenz, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren durchläuft. Bei jeder Insolvenzverwaltung prüfen unsere Experten die Sanierungsfähigkeit der Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Restrukturierungs- und Sanierungskonzepte. Dafür nutzen wir in der Insolvenzverwaltung die breite rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise unserer interdisziplinär aufgestellten Kanzlei.
Wir gehen die Sanierung möglichst frühzeitig an, spätestens im Insolvenzantragsverfahren. Auf diese Weise können die definierten und geplanten Maßnahmen bereits im eröffneten Insolvenzverfahren umgesetzt werden und möglichst zeitnah ihre positive Wirkung entfalten, die Restrukturierungs- und Sanierungsbemühungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und für das Unternehmen eine Fortführungs-Perspektive zu erreichen. Dies ist beispielsweise über eine übertragende Sanierung mit dem Einstieg eines Investors oder eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans möglich, um das Unternehmen in der Hand des bisherigen Gesellschafters zu erhalten.
Wir berücksichtigen die Interessen der Gläubiger und des Schuldners
Wir haben aber nicht nur den Schuldner und dessen Sanierungsfähigkeit sowie die Fortführung des Unternehmens im Blick. Im Rahmen einer (vorläufigen) Insolvenzverwaltung ist es für unsere Expertinnen und Experten als gerichtlich bestellte (vorläufige) Insolvenzverwalter außerdem stets entscheidend, die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger zu sichern. Das ist auch der Auftrag der Insolvenzordnung und des Insolvenzgerichts. Dabei haben wir immer alle Optionen und Instrumente im Blick, entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmen und arbeiten mit ihrer Umsetzung zielgerichtet auf Lösungen hin. Auf diese Weise profitieren Unternehmen und Gläubiger gleichermaßen von der Insolvenzverwaltung, und am Ende steht optimalerweise ein Unternehmen, das deutlich besser aufgestellt ist als zuvor und sich den Herausforderungen des Wettbewerbs wieder stellen kann.
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Ansprechpersonen bei Schultze & Braun

Holger Blümle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Wirtschaftsmediator (IHK)
+49 (0)721 91957-0

Dr. Thomas Dithmar
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 (0)361 5513-0

Edgar Grönda
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 (0)421 3686-589

Dr. Dietmar Haffa
Rechtsanwalt
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
+49 (0)711 23889-0
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