Klare Leitplanken für den Erfolg des Pre-Pack-Verfahrens
Das Verfahren stößt in der Restrukturierungsbranche auf breite Zustimmung – sein Erfolg wird jedoch von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Im Interview erklärt Dr. Markus Schuster von Schultze & Braun, welche Chancen das Pre-Pack-Verfahren bietet, warum Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden müssen und welche Bedeutung der Rolle des Insolvenzverwalters künftig zukommt.
Inhaltsverzeichnis
1. Perspektiven des Pre-Pack-Verfahrens
3. Auswirkungen auf die Rolle des Insolvenzverwalters
4. Ist die Rolle des Insolvenzverwalters gefährdet?
5. Wie schnell wird Pre-Pack angenommen?
6. Kritik an „Hinterzimmer-Geschichten“
7. Bewertung des Konflikts um möglichst freien Wettbewerb
Herr Schuster, wie bewerten Sie die Perspektiven des Pre-Pack-Verfahrens?
Grundsätzlich nehme ich wahr, dass die meisten Beteiligten dem Pre-Pack-Verfahren positiv oder zumindest offen gegenüberstehen. Wirklich ablehnende Stimmen habe ich bislang kaum gehört. Die allgemeine Einschätzung lautet häufig: Das Verfahren ist grundsätzlich „OK“ und kann eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Instrumentariums darstellen. Gleichzeitig bleibt jedoch die entscheidende Frage offen, wie das Verfahren konkret ausgestaltet werden soll. Genau darin liegt meines Erachtens derzeit die größte Herausforderung. Sehen Sie, neue Instrumente werden meist zunächst positiv aufgenommen. Entscheidend ist aber, wie sie am Ende in der Praxis funktionieren.
Sie haben Pre-Pack erst kürzlich auf der Restrukturierungstagung 2026 in Baden-Baden im Rahmen zahlreicher Experten für Sanierungs- und Restrukturierungsthemen thematisiert. Wie haben Sie die Debatte wahrgenommen?
Auf der Restrukturierungstagung wurden zahlreiche Wünsche und Vorstellungen genannt, welche Möglichkeiten das Pre-Pack eröffnen sollte. Weniger intensiv diskutiert wurde jedoch dagegen die Frage, wie diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Häufig wurde der Wunsch, stärker in bestehende Mietverträge oder arbeitsrechtliche Strukturen eingreifen zu können, geäußert. Das sind nachvollziehbare Überlegungen. Gerade der Personalabbau stellt in Restrukturierungen oftmals einen zentralen Hebel dar, der außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Wenn das Pre-Pack hier zusätzliche Möglichkeiten schaffen soll, muss der Gesetzgeber sehr klar definieren können, wie diese Eingriffe ausgestaltet werden.
Sie haben den Personalabbau als wichtigen Restrukturierungshebel angesprochen. Welche Auswirkungen könnte das Pre-Pack-Verfahren vor diesem Hintergrund auf die zukünftige Rolle des Insolvenzverwalters haben?
Wenn viele wichtige Schritte schon vor dem eigentlichen Verfahren erledigt werden, könnte sich der Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters verringern. Gleichzeitig wissen wir bislang noch nicht, welche konkrete Rolle dem Insolvenzverwalter im zukünftigen Verfahren zugewiesen wird. Denkbar wäre beispielsweise, dass er verstärkt eine prüfende und bestätigende Funktion übernimmt. Wenn wesentliche Verhandlungsschritte bereits vorbereitet und abgestimmt wurden, könnte seine Aufgabe darin bestehen, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu kontrollieren und die Übertragung auf den Erwerber zu begleiten. Allerdings fällt es derzeit schwer, die tatsächlichen Auswirkungen richtig einzuschätzen, solange die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens noch nicht feststeht.
Mal provozierend gefragt: Sehen Sie dadurch die Rolle des Insolvenzverwalters langfristig gefährdet?
Die Entwicklung kann durchaus in unterschiedliche Richtungen verlaufen. Kritisch würde ich es sehen, wenn der Insolvenzverwalter am Ende keinen echten Arbeitszweck mehr hätte und lediglich eine Art „Begleitwerk“ darstellen würde. Das wäre weder im Interesse des Verfahrens noch der Beteiligten. Auf der anderen Seite halte ich es aber für sehr wahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter auch künftig eine wichtige Funktion erfüllen wird. Er bleibt das Bindeglied zwischen Gericht, Gläubigern und Verfahren. Gerade in schnellen Verfahren braucht es jemanden, der die Regeln überwacht, die Interessen der Gläubiger schützt und auf einen fairen Verkaufsprozess achtet. Eine starke Reduzierung der Rolle des Insolvenzverwalters halte ich daher nicht für wünschenswert. Ausschließen kann man eine solche Entwicklung allerdings nicht, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch offen sind. Als Verwalter wünscht man sich natürlich möglichst viele aktive Handlungsmöglichkeiten. Ob das Pre-Pack diese erweitert oder eher einschränkt, wird sich zeigen.
Wie schnell könnte ein solches Verfahren nach seiner Einführung in der Praxis dann funktionieren?
Die Erfahrungen aus anderen Reformen zeigen, dass neue Instrumente relativ schnell angenommen werden; das StaRUG ist hierfür ein gutes Beispiel. Die wichtigste Voraussetzung ist allerdings eine klare gesetzliche Regelung. Je klarer die gesetzlichen Vorgaben sind, desto schneller können Unternehmen und Berater mit dem Verfahren arbeiten. Umgekehrt führen Unklarheiten regelmäßig zu Zurückhaltung. Ich gehe davon aus, dass sich der Markt nach einer gesetzlichen Verankerung relativ schnell auf das neue Verfahren einstellen würde: Berater, Kanzleien und Investoren werden sich dementsprechend positionieren. Der tatsächliche Erfolg hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie praktikabel die gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden.
Kritiker bezeichnen das Pre-Pack-Verfahren gelegentlich als „Hinterzimmer-Geschichte“. Können Sie diesen Vorwurf nachvollziehen?
Das ist letztlich ein Grundproblem der Richtliniengeber. Das Pre-Pack soll besonders schnell funktionieren. Um dieses Ziel zu erreichen, laufen bestimmte Prozesse zwangsläufig nicht vollständig öffentlich ab. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld. Einerseits soll der Markt getestet werden, um einen fairen Kaufpreis und Wettbewerb sicherzustellen, andererseits kann man den Markt nicht beliebig breit ansprechen, ohne das Verfahren selbst zu gefährden. Je öffentlicher der Prozess wird, desto größer wird das Risiko von Verunsicherung bei Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Deshalb bleibt es aus meiner Sicht ein gewisses „Geschmäckle“. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass die Wahrnehmung mangelnder Transparenz zu Akzeptanzproblemen führt. Hinzu kommt die Rolle der M&A-Berater, diese übernehmen häufig die Bewertung des Unternehmens sowie die Strukturierung des Verkaufsprozesses. Ihre Gutachten dienen bereits heute dazu, den Marktwert eines Unternehmens zu bestimmen. Kritisch wird es allerdings, wenn diese Bewertungen nur von den Beteiligten selbst erstellt werden. Dann stellt sich die Frage, wie unabhängig und transparent das Ganze tatsächlich ist.
Wenn Transparenz also eingeschränkt ist: Wie bewerten Sie den Zielkonflikt zwischen einer gesteuerten Käufersuche und einem möglichst freien Wettbewerb?
Eine gewisse Steuerung von Käuferprozessen wird sich kaum vermeiden lassen. Gerade in Krisensituationen besteht häufig nicht die Zeit, einen vollständig offenen und langfristigen Prozess durchzuführen. Trotzdem bleibt die Frage berechtigt, ob ohne einen offenen Markt tatsächlich der beste Preis erzielt und der fairste Wettbewerb gewährleistet werden kann. Genau an dieser Stelle werden sich vermutlich auch künftig Diskussionen und Streitfragen entwickeln.
Wenn Sie die langfristige Perspektive einnehmen, welchen Einfluss könnte das Pre-Pack-Verfahren auf die Insolvenzbranche haben?
Veränderungen sind selbstverständlich möglich, aber ich erwarte nicht, dass die Branche dadurch einen großen Umfang an Arbeitsplätzen verliert. Die Marktteilnehmer werden sich schnell auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen. Der Arbeitsumfang einzelner Verfahren könnte durchaus sinken, weil das Pre-Pack auf eine schnellere Abwicklung ausgerichtet ist. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Insolvenzverwalter künftig nur noch an der Seitenlinie steht. Ich gehe vielmehr davon aus, dass er auch in einem Pre-Pack-Verfahren eine aktive Rolle behalten wird, ein vollständig verwalterloses Verfahren halte ich für unwahrscheinlich.
Als gelungen würde ich es ansehen, wenn das Instrument insbesondere bei Finanzrestrukturierungen breite Anwendung findet. Dort sind oft erfahrene Gläubiger beteiligt, sodass Verfahren meist zügig vorbereitet und umgesetzt werden können. Welche konkreten Auswirkungen sich darüber hinaus ergeben werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Woran würden Sie letztlich messen, ob das Pre-Pack-Verfahren erfolgreich ist?
Erfolg lässt sich sowohl qualitativ als auch quantitativ betrachten. Quantitativ wäre entscheidend, ob das Verfahren von einer breiten Mehrheit der Beteiligten akzeptiert und anerkannt wird. Wenn Gerichte, Gläubiger, Berater, Unternehmen und Investoren Vertrauen in das Instrument entwickeln, wäre das ein starkes Zeichen für seinen Erfolg. Qualitativ kommt es darauf an, ob ein klares und verlässliches Konzept entsteht, mit dem die Beteiligten langfristig arbeiten können. Ein Verfahren muss nicht zwangsläufig massenhaft genutzt werden, um erfolgreich zu sein. Entscheidend ist vielmehr, dass es in den Fällen, für die es geschaffen wurde, verlässlich funktioniert.
Die Diskussion über das Pre-Pack-Verfahren wird sich am Ende an seiner praktischen Umsetzbarkeit messen lassen. Dabei kommt insbesondere der zukünftigen Rolle des Insolvenzverwalters eine zentrale Bedeutung zu. Von ihr wird abhängen, ob sich das Verfahren als sinnvolle und akzeptierte Lösung in der Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis etablieren kann.