Das Pre-Pack-Verfahren bringt Geschwindigkeit
Christian Fortmüller von der DZ BANK ordnet das Pre Pack-Verfahren aus der Perspektive der finanzierenden Banken ein. Im Interview erläutert er zudem, warum Zeit dabei aus seiner Sicht der Schlüssel zum Erfolg ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Wenn Sie als Bankenvertreter auf das Pre-Pack-Verfahren blicken: Was ist Ihr erster Gedanke?
2. Welche Rolle spielt aus Ihrer Erfahrung das frühzeitige Eingreifen?
3. Wo sehen Sie die Stärken des Pre-Pack-Verfahrens im Zusammenhang mit M&A-Prozessen?
4. Wo sehen Sie die Grenzen eines Pre-Pack-Verfahrens?
7. Was wünschen Sie sich mit Blick auf die weitere Entwicklung beim Pre-Pack-Verfahren?
Herr Fortmüller, das Pre-Pack-Verfahren wird in der deutschen Sanierungsbranche derzeit intensiv diskutiert. Wenn Sie als Bankenvertreter auf dieses Instrument blicken: Was ist Ihr erster Gedanke?
Fortmüller: Da kommt mir als erstes der Faktor Zeit in den Sinn – und zwar im besten Sinne des Wortes, für alle Beteiligten in einer Sanierungs- oder M&A-Situation. Das Pre-Pack-Verfahren bringt Geschwindigkeit genau dorthin, wo bisher durch lange Verfahrensdauern viel Geld verbrannt worden ist. Es ermöglicht es, eine übertragende Sanierung vorzubereiten, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird und diese Planung dann im schnell eröffneten Verfahren zügig umzusetzen. Aus Bankensicht kann das in verfahrenen Sanierungssituationen ein Gewinn sein: Wir können den Prozess einer übertragenden Sanierung aktiv begleiten, statt ihn mitunter nur nachzuvollziehen. Der oft kritische Übergang vom außergerichtlichen Sanierungsversuch in ein gerichtliches Insolvenzverfahren wird dadurch deutlich planbarer und genau diese Planbarkeit erhöht die Chancen für eine tragfähige Lösungen, die alle Seiten mittragen können.
Sie sprechen den Zeitpunkt an. Welche Rolle spielt aus Ihrer Erfahrung das frühzeitige Eingreifen?
Fortmüller: Eine ganz entscheidende. Die Regel ist denkbar einfach: Je früher eingegriffen wird, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Das gilt für jede Form der Sanierung, aber für das Pre-Pack-Verfahren in besonderem Maße. Denn ein Pre-Pack lebt davon, dass im Vorfeld des Insolvenzantrags noch Zeit ist, einen Erwerberprozess losgelöst von einem Insolvenz-Stigma sauber aufzusetzen, mit potenziellen Übernehmern zu sprechen und eine tragfähige Transaktionsstruktur zu erarbeiten. Wer erst kurz vor zwölf an die Bank herantritt, verkleinert den Lösungsraum zu Lasten aller Beteiligten. Aus Sicht der finanzierenden Banken kann ich nur immer wieder appellieren: Sprechen Sie mit uns, sobald sich erste belastbare Krisenanzeichen zeigen. Dann können wir gemeinsam überlegen, welcher Weg aus der Krise unter Berücksichtigung aller Interessen der richtige ist. Das Pre-Pack-Verfahren kann dabei bereits bestehende Lösungsmöglichkeiten sinnvoll ergänzen.
Das Pre-Pack-Verfahren wird häufig im Zusammenhang mit M&A-Prozessen diskutiert. Wo sehen Sie hier die Stärken?
Fortmüller: Die Stärken liegen klar im Tempo und in der Planbarkeit. M&A-Lösungen dienen in einer Sanierungssituation letztlich der Entschuldung des Unternehmens. Wenn der Verkauf des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche gut vorbereitet ist und schnell nach dem Eintritt ins Verfahren und unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung vollzogen werden kann, profitieren am Ende alle Beteiligten: Die Gläubiger von einer besseren Quote, die Arbeitnehmer durch den Erhalt von Arbeitsplätzen und natürlich auch das übertragene Unternehmen, das andernfalls im Rahmen langer Insolvenzverfahren Kunden verlieren würde oder in zeitaufwändigen Sanierungsphasen mit Geschäftspartnern konfrontiert wäre, die versuchen könnten, sanierungstypische Liquiditätsengpässe zu Lasten des Unternehmens auszunutzen.
Wo sehen Sie die Grenzen eines Pre-Pack-Verfahrens?
Fortmüller: In Abwägung zu bringen sind Zeitvorteil gegen Kaufpreiserlös gegen Transaktionssicherheit. Anders gesagt: Wir rechnen verfahrensbeding nicht damit, dass für ein M&A-Deal im Rahmen des Pre-Pack-Verfahrens eine breite Marktansprache stattfinden kann. Insofern wird ein genaues Augenmerk darauf zu richten sein, inwieweit ein eingeschränkter Wettbewerb im Verkaufsfall den optimalen Marktpreis erzielt. Dies ist aber wichtig, damit ein M&A-Deal im Insolvenzverfahren nicht wegen potentieller Drittgläubigerbenachteiligung einem Anfechtungsrisiko ausgesetzt wird.
Ein weiterer Punkt sind zudem Sicherheitenfreigabeerfordernisse absonderungsberechtigter Gläubiger. Diese müssen im Rahmen des Pre-Pack-Verfahrens definitiv sehr frühzeitig eingebunden sein, um im Rahmen des M&A Closings nicht zum Nadelöhr zu werden.
Inwieweit könnte das Pre-Pack-Verfahren ähnlich wie das StaRUG mit Startschwierigkeiten zu kämpfen haben?
Fortmüller: Ich kann mir gut vorstellen, dass das Pre-Pack-Verfahren ähnliche Startschwierigkeiten haben könnte wie seinerzeit das StaRUG. Auch die vorinsolvenzliche Restrukturierung ist nicht als Senkrechtstarter in der Praxis angekommen, sondern musste sich seinen Platz erst erarbeiten, sowohl auf Schuldnerseite als auch bei den Kreditgebern. Heute ist es ein etabliertes Instrument. Diesen Weg traue ich auch dem Pre-Pack zu - vorausgesetzt, dass insbesondere für sensible Themen wie die sich abzeichnende fehlende breite Marktansprache Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten gangbar sind.
Ein viel diskutiertes Detail des Verfahrens ist das Wahlrecht. Können Sie das aus Ihrer Perspektive einordnen?
Fortmüller: Das Wahlrecht, also die Auswahl der Verträge, die fortgeführt beziehungsweise beendet werden – und das mitunter auch gegen den Willen der Vertragspartner – ist im Insolvenzverfahren grundsätzlich ein Privileg des Insolvenzverwalters. Er entscheidet, und er trägt dafür auch die Verantwortung gegenüber der Gläubigergemeinschaft. Das ist sinnvoll und systemgerecht. Im Pre-Pack-Kontext stellt sich die Frage allerdings differenzierter, denn der M&A-Prozess wird ja maßgeblich vor Antragstellung vom Schuldner, dem potentiellen Erwerber und gegebenenfalls den finanzierenden Banken vorbereitet. Der Insolvenzverwalter müsste dann im Fall der Fälle ein Wahlrecht ausüben und Verantwortung tragen, über das andere vor seiner Bestellung entschieden haben. Eine frühzeitige Einbindung von Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht erscheint daher sehr wichtig.
Was wünschen Sie sich mit Blick auf die weitere Entwicklung?
Fortmüller: Ich wünsche mir, dass sich das Pre-Pack-Verfahren als ein weiteres etabliertes Instrument im Sanierungs-Werkzeugkasten durchsetzt, wo bisherige Verfahren und Instrumente ihre Schwäche haben: Wir beobachten mit Sorge, dass sich Restrukturierungen immer mehr in die Länge ziehen und damit zu Lasten der Gesamtheit der Gläubiger immer teurer werden. Der Versuch einzelner Stakeholder-Gruppen, Partikularinteressen durchzusetzen, führt zu Misstrauen und immer mehr Komplexität in Verhandlung und Dokumentation – all das kostet Zeit und Geld. Meine Hoffnung ist, dass das Pre-Pack-Verfahren hier Lösungsmöglichkeiten schafft, die das bestehende Instrumentarium sinnhaft ergänzen. Wenn das gelingt, kann das Pre-Pack-Verfahren ein wertvoller Beitrag zu einer modernen Sanierungskultur in Deutschland werden, im Interesse der Unternehmen, der Arbeitsplätze und nicht zuletzt der Gläubiger.
Der Interviewpartner:
Christian Fortmüller ist als Rechtsanwalt und akkreditierter Wirtschaftsmediator für die DZ BANK AG in Frankfurt am Main tätig. Dort leitet er innerhalb der Restrukturierungsabteilung die Gruppe Kredit Restrukturierung Corporates. Das betreute Portfolio beinhaltet ausfallgefährdete gewerbliche Kreditengagements jeder Größe vom mittelständischen Fall bis zu großen Konzernfinanzierungen. Herr Fortmüller vertritt die Bank zudem in institutsübergreifenden Gremien.