Der schönste Grund zum Feiern!

04. Juni 2025 Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung Wirtschaftsrecht

Die Academie der schönsten Künste feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Weshalb es einen besonderen Grund zum Feiern gibt und welche Bedeutung die Zusammenarbeit zwischen dem Inhaber des Restaurants und dem Insolvenzverwalter dabei hatte und hat, darum geht es im dritten Teil unserer Serie „Erfolgsfaktor Sanierung“. 

Die wirtschaftlichen Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie aufgearbeitet 

Die Academie der schönsten Künste – vom Inhaber, dem Team, aber auch den Gästen liebevoll ACA genannt – in Stuttgart Mitte kann man zurecht als außergewöhnlich bezeichnen: Originelle Einrichtung in Restaurant und Bar, der idyllische Biergarten mitten in Stuttgart und viele treue Stammgäste, die auch wegen Inhaber André Divanach und seinem Team ihren Weg an den Charlottenplatz finden.

In diesem Jahr feiert die ACA ihr 25-jähriges Bestehen „Umso schöner ist es, dass wir dieses Jubiläum nun befreit und mit einer positiven Zukunftsperspektive für unsere ACA feiern können, nachdem wir die wirtschaftlichen Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie aufgearbeitet haben“, sagt André Divanach. „Wir haben die finanzielle Neuaufstellung zum 1. Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen und eine Fortführungslösung umgesetzt, bei der sich an unserem Team, aber auch dem Angebot für unsere Gäste nichts ändert – ganz im Gegenteil: Ich verspreche, dass wir in Zukunft noch außergewönlicher und origineller werden, als wir es ohnehin schon sind!“

Im laufenden Betrieb wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Basis gestellt

Während der gesamten Phase der finanziellen Neuaufstellung und der Umsetzung der Fortführungslösung wurde André Divanach von Dr. Markus Schuster vom Stuttgarter Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun begleitet. „Gerade die Hotel- und Gastronomiebranche ist nach wie vor von den wirtschaftlichen Nachwehen der Corona-Pandemie betroffen. Die ACA ist ein gutes Beispiel dafür, dass es Möglichkeiten gibt, ein Restaurant im laufenden Betrieb wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Basis zu stellen und dabei alle Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt der Rechtsanwalt, der bereits mehrere Restaurant- und Hotelleriebetriebe in ähnlichen Situationen begleitet hat. 

Die finanzielle Schieflage ging hauptsächlich auf die wirtschaftlichen Nachwehen der Corona-Pandemie zurück. Der eigentliche Restaurantbetrieb trug und trägt sich wirtschaftlich „Wichtig für den Erfolg war die Bereitschaft von André Divanach, sich der Herausforderung zu stellen und mit der Neuaufstellung die Chance auf einen finanziellen Neustart zu ergreifen. Umso mehr freut es mich für ihn und das Team der ACA, dass dies gelungen ist und es jetzt zusätzlich zum ACA-Vierteljahrhundert einen weiteren Grund zum Feiern gibt“, sagt Schuster. „Ein Vorteil bei der Sanierung war, dass André Divanach die ACA als GmbH geführt hatte. Es war daher mit Zustimmung der Gläubiger möglich, dass er als Einzelunternehmer die Vermögenswerte der Gesellschaft übernehmen konnte, nachdem er die finanziellen Mittel für den Neustart akquiriert hatte. Hinzu kam, dass die Belegschaft der ACA an Bord geblieben ist. Denn ohne Mitarbeitende kann auch die beste Gastronomiesanierung nicht funktionieren.“ 

Schnelligkeit ist Trumpf

In der Gastronomie, aber auch der Hotellerie kommt es bei Sanierungen auf Schnelligkeit an. Im sogenannten Insolvenzgeldzeitraum – in der Regel die drei Monate nach dem Insolvenzantrag – sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden über das Insolvenzgeld abgesichert. „Der Gastronomiebetrieb kann also bis zu drei Monate ohne Personalkosten wirtschaften und sich ein finanzielles Sanierungspolster erarbeiten“, sagt Schuster. Dass dies möglich ist, ist ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor. Denn im eröffneten Verfahren muss der Geschäftsbetrieb wieder unter Vollkosten laufen und die Löhne und Gehälter müssen wieder aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden. „Wenn dieser Schritt erfolgreich geschafft wurde, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus dem Verfahren erreicht, und im Idealfall ist dann auch bereits ein Übernehmer gefunden oder der bisherige Inhaber kann die Sanierung wie bei der ACA mit neuen Finanzmitteln aus eigener Kraft stemmen“, sagt der Rechtsanwalt. „Der Insolvenzgeldzeitraum ist in der Gastronomie und der Hotellerie aber auch deshalb so wichtig, da der reguläre Restaurantbetrieb oftmals schwer zu planen ist. Man weiß ja, wenn man Veranstaltungen und Reservierungen ausklammert, nur bedingt, wie viele Gäste ins Restaurant kommen. Zudem gibt es Zeiten im Jahr – etwa nach dem Jahreswechsel oder im Spätherbst, die weniger umsatzstark sind als etwa die Weihnachtszeit oder der Sommer mit der Außengastronomie.“

Die ACA ist und bleibt die ACA

Klar ist aber auch: Ohne die Unterstützung und das Engagement des ACA-Teams, aber auch des Verpächters der Räumlichkeiten, wäre die Sanierung sehr wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt gewesen. „Dass sich alle Beteiligten so für die ACA engagiert haben, ist keine Selbstverständlichkeit, und dafür möchten wir uns herzlich bedanken“, sagen Schuster und Divanach. „Der große Zuspruch, den wir von unseren Gästen im Tagesgeschäft, aber auch bei den Privat- und Firmenveranstaltungen bekommen, sind für mich und das gesamte Team Bestätigung und Ansporn zugleich“, ergänzt André Divanach. „Das gesamte Team legt sich für unsere Gäste ins Zeug, und sorgt dafür, dass die ACA die ACA ist und bleibt.“

Über die Academie der schönsten Künste: Die Academie der schönsten Künste wurde im Jahr 2000 gegründet und wird vom Inhaber, dem Team, aber auch den Gästen liebevoll ACA genannt. Eine originelle Einrichtung in Restaurant und Bar, der idyllische Biergarten mitten in Stuttgart – nach wie vor ein echter Geheimtipp – und viele treue Stammgäste, die auch wegen Inhaber André Divanach und seinem Team ihren Weg an den Charlottenplatz finden, machen das außergewöhnliche Restaurant und Café in Stuttgart Mitte zusammen mit dem ACA-Team zu dem, was es ist: Die Academie der schönsten Künste.



Dr. Markus Schuster, B.Sc.

ist Rechtsanwalt bei Schultze & Braun. Er ist am Stuttgarter Standort tätig und auf Insolvenzverwaltung, Eigenverwaltung und Wirtschaftsrecht in der Restrukturierung spezialisiert.