Infobrief Steuerberatung
8. Ausgabe 2021
I. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig:
ab dem 01.07.2021 9,60 Euro (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro),
ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,
ab dem 01.07.2022 10,45 Euro.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z. B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil dies sonst zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auslösen könnte.
Weiterlesen?
Hier kommen Sie zu den weiteren Artikeln des Infobriefs:
Ihre Ansprechpartner

Arno Abenheimer
07841 708-400

Bernhard Bopp
030 8871769-0

Christina Feurer
07841 708-400

Sebastian Knabe
030 8871769-0

Petra Köninger
07841 708-400

Oksana Miglietti
07841 708-400

Birgitt Müller
07841 708-400

Mario Schnurr, MBA
07841 708-400

Nicola Walter
07841 708-400

Siegfried Wörner
07841 708-146