Managerhaftung
Unternehmerisches Handeln ist immer auch mit Risiken verbunden. Dass man dafür nicht der Betriebsinhaber sein muss, sondern auch als Angestellter unter Umständen persönlich haftet und dieses Risiko existenzbedrohend sein kann, ist vielen nicht bewusst.
Bei der Managerhaftung muss derjenige, der die Geschäfte führt, mit seinem Privatvermögen für Fehlentscheidungen geradestehen. In den meisten Fällen geht es um Ersatzpflichten gegenüber dem Unternehmen, aber auch gegenüber Gläubigern oder dem Fiskus. Zwar führt nicht jede Fehleinschätzung unweigerlich zu einer persönlichen Haftung. Doch die Grenzen des Ermessens werden vor Gericht immer enger gezogen.