Infobrief Steuerberatung
2. Ausgabe 2020

III. Einkommensteuererklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020

Erstmals für Einkommensteuererklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehenregelmäßig bis zum letzten Februartag 20209 beim Finanzamt einzureichen. Zur Einhaltung dieser Frist ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unterlagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


9 Siehe § 149 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung.


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