Mamminga, Hamburg
Aktuelle Informationen im Verfahren Mamminga
Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 3. März 2022 wurde in diesem Insolvenzverfahren die Anmeldefrist auf den 5. Mai 2022 festgesetzt wurde. Eine Anmeldung von Forderungen ist nach diesem Stichtag weiterhin möglich, jedoch werden diese Forderungsanmeldungen in einem gesonderten nachträglichen Prüfungstermin geprüft. Hierfür wird von der Justizkasse Hamburg eine Gebühr in Höhe von derzeit 22,00 € erhoben.
Um Ihre Insolvenzforderung beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden, füllen Sie bitte das hier zum Download zur Verfügung stehende Formular aus. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das hier zum Download verfügbare Merkblatt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular schicken sie bitte zusammen mit Ihrem Ticket per Post an folgende Adresse: Schultze & Braun, Mittelweg 9, 20148 Hamburg. Ihnen wird dann zum Abschluss des Insolvenzverfahrens – aller Voraussicht nach in einigen Jahren – vom Insolvenzverwalter mitgeteilt werden, welchen quotalen Anteil sie auf Ihre angemeldete Insolvenzforderung zurückerhalten. Wir stellen daher anheim, zu prüfen, ob in Anbetracht der in diesem Insolvenzverfahren zu erwartenden geringfügigen Insolvenzquote eine Anmeldung von Forderungen für Sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint.