Infobrief Steuerberatung
12. Ausgabe 2020

VI. Vorweggenommene Erbfolge: Zinsertrag in Rentenzahlungen

Bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden häufig als Gegenleistungen statt einer Einmalzahlung z. B. Ratenzahlungen oder Renten vereinbart; in diesen Fällen ist zu prüfen, inwieweit in den wiederkehrenden Zahlungen Zinsanteile enthalten sind, die beim Übertragenden der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn der Wert der Gegenleistung geringer ist als der Wert des übertragenen Vermögens. 


Wegen der zum Teil komplizierten Regelungen ist zu empfehlen, schon bei der Planung von Vermögensübertragungen steuerlichen Rat einzuholen, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. So kann z. B. statt einer Zeitrente eine lebenslängliche Rente vereinbart werden.


13 Urteil vom 14.07.2020 VIII R 3/17; siehe auch BMF-Schreiben vom 11.03.2010 – IV C 3 – S 2221/09/10004 (BStBl 2010 I S. 227), Rz. 79.
14 Siehe Anlage 9a zum BewG: Zu betrachten sind im Streitfall die Barwerte am Anfang und am Ende des Kalenderjahres 2020.


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