Infobrief Steuerberatung
6. Ausgabe 2021

IV. Verrechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen

Ergeben sich bei der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer durch einen Steuerbescheid Nachzahlungen, berechnet das Finanzamt hierfür Zinsen. Der Zinslauf beginnt allerdings erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, für das die Steuer erhoben wird; die Zinsen werden bis zum Datum des maßgebenden Steuerbescheids berechnet (vgl. § 233a AO). Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Monat. Zinsen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Nachzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Führt ein Steuerbescheid zu einer Erstattung, so wird der Erstattungsanspruch entsprechend verzinst. Diese Steuerzinsen sind dagegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Insbesondere nach Betriebsprüfungen ist es denkbar, dass sich aufgrund des gleichen Sachverhalts für ein Jahr eine Erstattung (mit steuerpflichtigen Erstattungszinsen) und in einem anderen Jahr eine Nachzahlung (mit nichtabzugsfähigen Nachzahlungszinsen) ergibt.


Um das unbefriedigende Ergebnis der Versteuerung der Erstattungszinsen im Beispiel für 02 zu vermeiden, lässt es die Finanzverwaltung16 zu, dass die Nachzahlungszinsen mit den Erstattungszinsen verrechnet werden und nur ein eventueller Überhang an Erstattungszinsen als steuerpflichtig behandelt wird.


16 BMF-Schreiben vom 16.03.2021 – IV C 1 – S 2252/19/10012 (BStBl 2021 I S. 353).


Weiterlesen?

Hier kommen Sie zu den weiteren Artikeln des Infobriefs:

Umsatzsteuer: Versandhandel wird „Fernverkauf“

Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Download des Infobriefs

Den vollständigen Infobrief können Sie sich hier herunterladen:

Download PDF


Ihre Ansprechpartner

Arno Abenheimer
07841 708-400

Bernhard Bopp
030 8871769-0

Christina Feurer
07841 708-400

Sebastian Knabe
030 8871769-0

Petra Köninger
07841 708-400

Oksana Miglietti
07841 708-400

Birgitt Müller
07841 708-400

Mario Schnurr, MBA
07841 708-400

Nicola Walter
07841 708-400

Siegfried Wörner
07841 708-146