Infobrief Steuerberatung
4. Ausgabe 2020

IV. Ordnungsmäßige Rechnungen – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt u. a. Angaben zu Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. zum Umfang und Art der sonstigen Leistung voraus.13 Für eine ausreichende Leistungsbeschreibung sind Art und Umfang so zu präzisieren, dass sie eine Identifizierung der Leistung ermöglichen und dadurch ggf. eine mehrfache Abrechnung ausschließen. Eine erschöpfende Beschreibung wird nicht vorausgesetzt. In der Rechnung kann auch auf andere genau bezeichnete Dokumente (z. B. Auftragsbestätigung) verwiesen werden, aus denen sich die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt.14

Eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen für sich allein reicht in der Regel nicht aus. Der Europäische Gerichtshof15 hat u. a. entschieden, dass die Bezeichnung „juristische Dienstleistungen“ ein zu breites Spektrum umfasse. Bereits zuvor hat der Bundesfinanzhof16 entschieden, dass allgemeine Bezeichnungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“ nicht hinreichend konkret genug seien.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof17 seine Rechtsprechung hinsichtlich der Leistungsbeschreibung für Bauleistungen konkretisiert. Im Streitfall wurde als Tätigkeitsbeschreibung zwar lediglich „Trockenbauarbeiten“ angegeben, die erbrachte Leistung wurde aber durch die weiteren Angaben zum konkreten Bauvorhaben sowie zum Ort der Leistungserbringung hinreichend präzisiert.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die in der Rechnung angegebene Leistungsbeschreibung ausreichend ist. Sollte diese eher zu allgemein gehalten sein, kann dies zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger führen bzw. eine Korrektur der Rechnung erforderlich machen.


13 § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
14 § 31 Abs. 1 Satz 2 UStDV.
15 Urteil vom 15.09.2016 C-516/14 „Barlis 06“.
16 Beschluss vom 05.02.2010 XI B 31/09 (BFH/NV 2010 S. 962).
17 Urteil vom 15.10.2019 V R 29/19.


Weiterlesen?

Hier kommen Sie zu den weiteren Artikeln des Infobriefs:

Zweitwohnung bei Auswärtstätigkeit

Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2019

Download des Infobriefs

Den vollständigen Infobrief können Sie sich hier herunterladen:

Download PDF


Ihre Ansprechpartner

Arno Abenheimer
07841 708-400

Bernhard Bopp
030 8871769-0

Christina Feurer
07841 708-400

Sebastian Knabe
030 8871769-0

Petra Köninger
07841 708-400

Oksana Miglietti
07841 708-400

Birgitt Müller
07841 708-400

Mario Schnurr, MBA
07841 708-400

Nicola Walter
07841 708-400

Siegfried Wörner
07841 708-146