Infobrief Steuerberatung
11. Ausgabe 2021
VII. Anhebung des Mindestlohns ab 2022
Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn im kommenden Jahr von derzeit 9,60 Euro in zwei Stufen zu erhöhen:

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird. Die Arbeitszeitgrenze bei Minijobs mit Mindestlohn beträgt danach 45,8 Stunden/ Monat im ersten Halbjahr 2022 bzw. 43 Stunden/Monat im zweiten Halbjahr 2022.
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