Die Bazooka durchgeladen: Bundesregierung beschließt neuen KfW-Schnellkredit
Die Bundesregierung hält sich weiter an ihre Versprechen, die deutsche Wirtschaft trotz Corona-Krise, Kontaktverboten und Ladenschließungen vor dem freien Fall bewahren zu wollen. Sie hat – um im Bild zu bleiben, das Finanzminister Olaf Scholz bei der Präsentation der ersten KfW-Programme bemühte – die Bazooka durchgeladen. Neben die bisherigen und ohnehin schon recht umfangreichen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) tritt eine zusätzliche Förderung: der KfW-Schnellkredit.
Er steht Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt aktiv waren. Das Kreditvolumen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019. Es ist für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten auf 800.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf 500.000 Euro begrenzt. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Ferner muss der Kreditnehmer im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben.
Der Zinssatz beträgt drei Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die ausgebende Bank erhält eine Haftungsfreistellung in voller Höhe durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Der Kredit wird ohne weitere Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW bewilligt, um den Kredit so schnell wie möglich auszahlen zu können.
Der KfW-Schnellkredit muss noch von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden und kann nach Angaben der Bundesregierung danach starten.
Rechtsanwalt Nils Andersson-Lindström
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