EU-Almanach von Schultze & Braun: Niederlande ist online!


Legt man das gemeinsame Handelsvolumen zugrunde, sind unsere Nachbarn im Nordwesten nach China Deutschlands zweitwichtigster Handelspartner, und zwar noch vor den USA. 2020 haben deutsche Unternehmen dem Statistischen Bundesamt zufolge Waren im Wert von fast 85 Milliarden Euro in die Niederlande exportiert. Laut einer aktuellen Mitteilung erreichte das Volumen im ersten Halbjahr 2021 gar einen Allzeit-Rekordwert. Was die wichtigsten Abnehmerländer Deutschlands anbetrifft, liegen die Niederlande auf Platz 4 nach den USA, China und Frankreich.

Diese Zahlen verdeutlichen die enorme Bedeutung des niederländischen Marktes aus deutscher Sicht. Im Rahmen einer guten Handelspraxis ist es für die betreffenden deutschen Unternehmen aber auch ratsam, die Grundzüge des niederländischen Insolvenz- und Restrukturierungsrechts mit den verschiedenen Verfahren zu kennen. Die entsprechenden Informationen bietet der EU-Almanach / Niederlande:

•    Was hierzulande das Regelinsolvenzverfahren ist, wird in den Niederlanden als „faillissement“ bezeichnet. Ein besonderes Sanierungsverfahren ist der gerichtliche Zahlungsaufschub, genannt „surseance van betaling“.

•    Wie Deutschland haben auch die Niederlande zum 1. Januar 2021 einen präventiven Restrukturierungsrahmen eingeführt: das „Wet homologatie onderhands akkoord“ (zu Deutsch: „Gesetz über die Genehmigung eines privaten Plans“), kurz WOAH.

Mit dem WOAH hat der niederländische Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs außerhalb der Insolvenz geschaffen. Ausführliche Informationen zum WOAH, das als sehr modernes und effizientes Restrukturierungsinstrument gilt und sich teilweise auch vom deutschen StaRUG unterscheidet, finden Sie auch im Newsletter des Dutch Desk von Schultze & Braun vom 25. Juni 2021.

Rechtsanwalt Dr. Michael Rozijn, Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht), Dutch Desk
Benjamin Schmutz, LL.M.


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