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NÜREKON 2019 bietet als bayerischer Branchentreff der Restrukturierungsexpertinnen und -experten ein attraktives Forum für Informations- und Erfahrungsaustausch
Um ein Unternehmen in einer Krise wieder erfolgreich auf dem Markt zu platzieren, sind professionell eingesetzte Sanierungsmaßnahmen wettbewerbsentscheidend. Rund 100 Expertinnen und Experten haben auf der vierten Nürnberger Restrukturierungskonferenz (Nürekon) über aktuelle Entwicklungen in der Restrukturierung, Unternehmensplanung und Sanierung diskutiert. Referenten aus der Praxis stellten in Workshops, Podiumsdiskussionen sowie Vorträgen ihre Erfahrungen in der Unternehmenssanierung vor. Der nordbayerische Branchentreff ist in seinem vierten Jahr bereits eine feste Größe in der Restrukturierungsbranche der Region: Bei der Eröffnung betonten Prof. Dr. Michael Braun, Präsident der TH Nürnberg, und Dr. Michael Fraas, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg, den hohen Stellenwert der Nürekon für die Metropolregion im zurückliegenden Strukturwandel. Joachim Zobel von der Schultze & Braun-Unternehmensgruppe und Dr. Alexander Sasse von der Concentro AG haben die Veranstaltung gemeinsam mit der OHM Professional School der TH Nürnberg initiiert
Gleich zu Beginn diskutierten, in der von Herrn RA Volker Böhm von Schultze und Braun kompetent und routiniert moderierten Podiumsdiskussion RA Alex W. Bierbauch, u.a. Vorstand im VID, RA Alexander Reus von anchor Rechtsanwälte und RA Thomas Harbrecht von Euler Hermes über das vor 7 Jahren eingeführte ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen). Ein wichtiger Diskussionspunkt war die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Insolvenzverwalter, Berater und Gläubiger, welche Verbesserungsmöglichkeiten und Optionen es dort gibt und was man sich von allen Beteiligten in der Zukunft wünscht. Grundsätzlich war man sich in der Runde jedoch einig, dass die Instrumente des ESUG mit dazu beigetragen haben, Sanierungen in Deutschland für Unternehmen, Mitarbeiter und Gläubiger positiv zu gestalten.
Der steuerpflichtige Sanierungsgewinn, der bereits im letzten Jahr für heftige Diskussionen sorgte, stand auch in diesem Jahr wieder auf der Agenda. RA Joachim Zobel von Schultze und Braun setzte die letztjährig begonnene Diskussion fort und Herr RA Prof. Dr. Georg Streit und sein Kollege Dr. Stephan Degen vermittelten in Ihren Vorträgen den Stand der jetzigen Gesetzeslage. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen nicht als Verstoß gegen das Beihilferecht einzustufen, wurde nun auch die letzte Hürde für das Inkrafttreten des §3a Einkommenssteuergesetz, der die steuerliche Begünstigung von Sanierungsgewinnen nun endgültig regelt, aus dem Weg geschafft. Die ließ die anwesenden Insolvenzverwalter und Sanierer weniger sorgenvoll in die Zukunft blicken, als das im Jahr davor noch der Fall war.
Die Restrukturierungskonferenz richtet sich vor allem an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen sowie Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Insolvenzverwaltung, Bankenwesen, Steuerberatung und M&A-Beratung.
Im kommenden Jahr findet die Nürekon am 15. und 16. Januar statt. Weitere Informationen zur Nürekon finden Sie unter www.nue-re-kon.de.
Beteiligte Personen
Ihre Ansprechpartner

Matthias Braun
0151 50766762
Pressesprecher

Susanne Grefkes
0151 52611346
Leitung Unternehmenskommunikation

Ingo Schorlemmer
0151 18201456
Pressesprecher