Weniger ist weniger: Der neue Schufa-Score erhöht den Handlungsbedarf von Unternehmen im Risikomanagement
Im Interview erläutert René Schmidt von Schultze & Braun, warum Unternehmen die schrittweise Einführung des neuen Schufa-Scores zum Anlass nehmen sollten, ihr Risikomanagement breiter aufzustellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Funktion hat die Bonitätsauskunft der Schufa?
2. Was wird bei der Bonitätsauskunft der Schufa angepasst?
3. Welche Auswirkungen hat der neue Schufa-Score für Verbraucher und für Unternehmen?
4. Warum führt der neue Schufa-Score für Unternehmen zu Handlungsbedarf beim Risikomanagement?
5. Welche Änderung hat die Schufa 2023 an ihrer Bonitätsauskunft vorgenommen?
8. Was sollten Unternehmen mit dem Blick auf das Risikomanagement tun?
Herr Schmidt, welche Funktion hat die Bonitätsauskunft der Schufa?
Schmidt: Wer eine Wohnung mieten, einen Handyvertrag abschließen oder von seiner Bank ein Darlehen haben möchte, kommt ohne sie in der Regel nicht aus: die sogenannte Schufa-Auskunft. Die Bonitätsauskunft liefert Unternehmen und Banken Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, um das Risiko von Forderungsverlusten bewerten zu können.
Welche Bedeutung hat die Bonitätsauskunft der Schufa und was wird angepasst?
Schmidt: Natürlich gibt es eine Bonitätsauskunft auch von anderen Auskunfteien – allerdings ist die Schufa die bekannteste und bei Banken sowie Unternehmen für Kreditauskünfte meistgenutzte Auskunftei. Es ist daher von besonderer Bedeutung, wenn die Schufa die Parameter, die der Auskunft zu Grunde liegen, anpasst und reduziert. Gab es dafür bislang weit über 200 verschiedene Merkmale, sind es seit Mitte März nur noch zwölf.
Welche Auswirkungen hat der neue Schufa-Score für Verbraucher und für Unternehmen?
Schmidt: Für Verbraucher sind diese Reduktion und die mit ihr verbundene erweiterte Transparenz eine gute Nachricht. Dieser positive Effekt erschwert aber gleichzeitig das Risikomanagement vieler Kunden der Schufa, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern: Die Reduktion der Parameter reduziert auch die Aussagekraft der Bonitätsauskunft mit dem Blick auf das finanziell Ausfallrisiko. Sich davor zu schützen ist für Unternehmen gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen essentiell – geht es doch darum, Forderungsausfälle und Liquiditätsengpässe und letztendlich eine finanzielle Schieflage nach Möglichkeit zu vermeiden.
Warum führt der neue Schufa-Score für Unternehmen zu Handlungsbedarf beim Risikomanagement?
Schmidt: Beim Risikomanagement immer die aktuellen Veränderungen zu berücksichtigen, ist mit dem Blick auf die Bonitätsauskunft regelmäßig von Bedeutung. So ist die Aussagekraft der Auskunft – zumindest mit dem Fokus auf Personen, die ein Insolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen haben und denen vom Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt wurde – bereits seit März 2023 reduziert worden.
Welche Änderung hat die Schufa 2023 an ihrer Bonitätsauskunft vorgenommen?
Schmidt: Damals hatte die Schufa die Speicherdauer einer Restschuldbefreiung auf ein halbes Jahr begrenzt und damit die Speicherdauer an die Höchstgrenze der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet, kurz InsBekV, angepasst. Die Schufa war damals einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zuvorgekommen, der Ende 2023 entschieden hat, dass eine Restschuldbefreiung nicht länger als sechs Monate gespeichert werden darf. Bis März 2023 hatte die Schufa eine erteilte Restschuldbefreiung für drei Jahre gespeichert.
Welche Bedeutung hat es, wenn ein Vertragspartner in der jüngeren Vergangenheit nicht in der Lage war, seine Schulden vollständig zu bezahlen?
Schmidt: Dabei handelt es sich um eine Information, deren Bedeutung für die Einschätzung des finanziellen Ausfallrisikos einige Aussagekraft besitzt. Durch die dreijährige Speicherdauer war jedoch so manchem Schuldner ein echter wirtschaftlicher Neustart verwehrt worden. Zwar wurden sie von ihren Schulden befreit, aber faktisch auch noch 36 Monate danach bei jeder Bonitätsauskunft damit konfrontiert, dass „schuldenfrei sein“ und „als schuldenfrei angesehen werden“ durchaus zwei Paar Schuhe sind.
Welche Verbindung gibt es zwischen der Speicherdauer der Restschuldbefreiung und der Reduktion der Bonitätsparameter?
Schmidt: Bei der Speicherdauer der Restschuldbefreiung gilt damit wie nun bei der Reduktion der Bonitätsparameter das abgewandelte Sprichwort „Des einen – des Verbrauchers – Freud, des anderen – des Unternehmens – Leid“. Es ist auch gut möglich, dass die Transparenz bei der Bonitätsauskunft künftig noch an Bedeutung gewinnt. Steht doch Mitte Juni 2026 eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof an, in der die Kläger von der beklagten Wirtschaftsauskunftei auf Basis der Datenschutzgrundverordnung Auskunft über die Berechnung der Scorewerte verlangen.
Was raten Sie Unternehmen mit dem Blick auf das Risikomanagement?
Schmidt: Unternehmen sollten daher die schrittweise Einführung des neuen Schufa-Scores bis Ende 2028 zum Anlass nehmen, ihr Risikomanagement zu überprüfen und die ausgedünnte Bonitätsauskunft durch zusätzliche Instrumente zu ergänzen. So können Unternehmen etwa auf Kreditversicherungen, Diversifizierung ihrer Kundenstruktur oder ein straffes Forderungsmanagement setzen. Anderenfalls wähnen sich Unternehmen in trügerischer Ruhe, obwohl der Sturm heranzieht.