Villingen-Schwenningen: Keine Fortführungslösung für Kindertagesstätte Kikripp in Sicht

12. Juni 2026 Pressemitteilung Verfahren

  • Kikripp wird absehbar Ende Juni 2026 geschlossen – Eltern und Mitarbeitende sind informiert
  • Weiterführung ab Juli ohne Investor wirtschaftlich unmöglich – Kita-Betrieb würde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab 1. Juli 2026 unter Vollkosten wieder Verluste erwirtschaften
  • Grundsätzlich ist es bis zum Monatswechsel immer noch denkbar, dass es einen Investoren gibt – realistischerweise sind die Chancen dafür aber gering 

Villingen-Schwennigen. Der Betrieb in der Kindertagesstätte Kikripp im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen wird absehbar Ende Juni eingestellt und kontrolliert heruntergefahren werden müssen. „Ohne einen Investor ist eine Fortführung über die planmäßige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Juli 2026 hinaus nicht möglich“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von der deutschlandweit aktiven Kanzlei Schultze & Braun. „Natürlich ist es bis zum Monatswechsel immer noch denkbar, dass es einen Investor gibt. Realistischerweise sind die Chancen dafür aber gering, und es wäre nicht angebracht, falsche Hoffnungen zu wecken.“

Weiterführung ohne Investor unmöglich

Damit zeichnet sich ab, dass es aller Voraussicht nach unumgänglich sein wird, den Betrieb zu Ende Juni einzustellen. Eine Weiterführung der Kikripp im Juli und darüber hinaus ist nur möglich, wenn bis zur planmäßigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2026 ein Investor gefunden wird. Eine Weiterführung ohne Investor ist wirtschaftlich nicht darstellbar, da der Kita-Betrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem damit verbundenen Ende des Insolvenzgeldzeitraums wieder unter Vollkosten laufen müsste und dabei Verluste erwirtschaften würde. „Das Insolvenzrecht untersagt, Verluste zu erwirtschaften“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter. „Deshalb ist ohne Investor eine Einstellung des Betriebs leider unabdingbar.“ 

Die Eltern der derzeit noch knapp 60 in der Kikripp betreuten Kinder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kikripp wurden bereits über die Situation informiert. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass dies nicht die Nachricht ist, auf die alle gehofft haben. Eine Kita ist ja immer mehr als nur ein reines Dienstleistungsunternehmen“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter.

Stadt Villingen-Schwenningen schafft Planungssicherheit für betroffene Familien

„Unsere oberste Priorität ist es jetzt, den betroffenen Familien schnell eine verlässliche Perspektive zu bieten. Wir konzentrieren uns voll darauf, die Kinder in bestehenden Einrichtungen unterzubringen und sind zuversichtlich: Nach derzeitigem Stand können wir allen Kindern, für die bei uns eine Vormerkung vorliegt, zum neuen Kindergartenjahr ein Betreuungsangebot machen“, erklärt Oberbürgermeister Jürgen Roth.

Die Verwaltung arbeitet derzeit mit Hochdruck an dieser Lösung. Die ersten Familien erhalten bereits in dieser Woche konkrete Platzangebote. Derzeit sind bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen 20 Vormerkungen von Eltern aus der Kikripp eingegangen, die alle berücksichtigt werden können.

Über Kikripp: Die Kikripp Betriebsgesellschaft gGmbH ist das Trägerunternehmen der Kindertagesstätte Kikripp im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen. Die rund 20 Mitarbeitenden betreuen aktuell noch knapp 60 Kinder, größtenteils im Ganztag. Kikripp existiert seit 2011. 


Vorläufiger Insolvenzverwalter