+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.  +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Liefern, und nicht dem wirtschaftlichen Risiko ausgeliefert sein

22. April 2026 Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung Wirtschaftsrecht

Mit der Preisexplosion bei den Spritpreisen hat sich für Logistiker und Speditionen das nächste wirtschaftliche Risiko zu den ohnehin zahlreichen hinzugesellt, mit denen sich die Branche konfrontiert sieht. Die gute Nachricht ist: Logistik- und Transportunternehmen sind den wirtschaftlichen Risiken aber nicht schutzlos ausgeliefert und können auch nach einer finanziellen Schieflage wieder in die Spur kommen.

Vielfältige wirtschaftliche Risiken

Spätestens mit Beginn des Irankriegs haben die finanziellen Risiken für Transport- und Logistikunternehmen noch einmal stark zugenommen. Zusätzlich zu den enorm gestiegenen Energiepreisen, wird die Branche aber auch durch einen grassierenden Fahrermangel belastet, den Unternehmen fehlen nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) rund 120.000 Fahrer. Zudem haben die steigenden Lohnkosten die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen – gerade der kleineren und mittleren – sicherlich nicht vereinfacht.

So früh wie möglich Gegenmaßnahmen einleiten

Wichtig ist, dass Transport- und Logistikunternehmen die Augen vor den Risiken nicht verschließen, sondern so früh wie möglich mit Gegenmaßnahmen zu beginnen – am besten dann, wenn das Unternehmen noch finanzielle Reserven im Tank hat. Steht ein Transport- und Logistikunternehmen bereits kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, gelten verschärfte Regeln und es muss schnell gehandelt werden. Die Devise lautet in jeden Fall: Im Krisenfall keine Zeit verlieren! 

Selbst eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten 

Ist ein Transport- und Logistikunternehmen bereits zahlungsunfähig, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Denn die Insolvenzantragspflicht gilt bereits seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder voll. Wichtig ist: Selbst eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten, ganz im Gegenteil: Ein professionell vorbereitetes und erfolgreich absolviertes Insolvenzverfahren kann die Basis für einen nachhaltigen Neuanfang sein. Sowohl das Regelinsolvenzverfahren als auch die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren – zwei Verfahren, bei denen sich Unternehmen in eigener Regie sanieren können – stehen für nachhaltige Unternehmenssanierungen. Das zeigt die Untersuchung, für die Schultze & Braun einen Zeitraum von fast zehn Jahren - - von der Insolvenzrechtsreform ESUG im Frühjahr 2012 bis zum Herbst 2021 – unter die Lupe genommen hat.

Eine realistische Option, um eine Krise zu meistern 

In der Praxis werden Insolvenzanträge allerdings leider oft zu spät gestellt, weil mit allen Mittel versucht wird, die Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sinken die Chancen für eine Fortführung des Unternehmens. Denn in einer wirtschaftlichen Krise ist es wie auf der Straße: Mit einer Sprit-Reserve komme ich bis zur nächsten Tankstelle, ohne bleibe ich auf der Strecke. Die Insolvenz sollte nicht mehr als die letztmögliche Ausfahrt gesehen werden, die man dann unter Umständen gar nicht mehr erreichen kann, sondern als realistische Option, um eine Krise zu meistern. 

Der Gesellschafter kann am Steuer bleiben 

Zudem gibt auch Sanierungsinstrumente, mit denen der bisherige Gesellschafter auch nach einer Sanierung Gesellschafter bleiben kann. Eine Sanierung kann aber – wenn das Unternehmen nicht überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist – natürlich auch außergerichtlich stattfinden. So kann zum Beispiel die Liquidität durch eine Anpassung des Geschäftsbetriebes wiederhergestellt werden.“

Den Geschäftsbetrieb nachhaltig stabilisieren und aufrechterhalten

Es geht bei Sanierungsmaßnahmen immer darum, den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten. Gerade in der Speditionswelt besteht eine große Herausforderung darin, dass man kein stehendes Gewerbe hat, sondern dass Fahrzeuge unterwegs sind. Dafür ist es zum Beispiel essenziell, in einer wirtschaftlichen Krise mit den Tankkartenbetreibern schnell eine Lösung zu finden. Denn der Albtraum ist, dass 20 oder 200 Fahrzeuge im Ausland oder irgendwo in Deutschland stehen und die Fahrer den Diesel für die Weiterfahrt nicht bezahlen können. Häufig ist aber in einer wirtschaftlichen Krise die Vertrauensbasis zwischen Logistikunternehmen und Dienstleistern erschüttert. Da kann dann – und hier sind wir wieder beim Fortführungs- und Sanierungsgedanken der Insolvenz – der Insolvenzverwalter, aber auch der Sanierungsberater in einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren als neuer Vertreter auf Unternehmensseite mit einem klaren Sanierungskonzept neues Vertrauen schaffen. Zudem hat ein Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Verträge einseitig zu kündigen, die für das Unternehmen unrentabel geworden sind – das umfasst defizitäre Aufträge, aber auch Fahrzeug- oder Mietverträge.

Das Sanierungsziel erreichen

Noch vor Jahren musste ein Fuhr- und Logistikunternehmen Angst davor haben, dass sich Kunden in der Krise von ihm abwenden. Diese Angst ist heutzutage unbegründet, denn das Unternehmen in der Krise kann wegen fehlender freier Kapazitäten nicht einfach, und vor allem nicht kurzfristig ersetzt werden. Es zeigt sich: Transport- und Logistikunternehmen, die in eine Krise geraten sind oder die aufgrund der anstehenden Herausforderungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könnten, haben mehrere Möglichkeiten und Instrumente, diese Sondersituation zu meistern. Dieses Sanierungsziel wird am besten erreicht, wenn alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben. 

Die Autoren:

Rüdiger Bauch

ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun am Standort in Leipzig. Er hat bereits mehrere Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche bei ihren Sanierungen begleitet.

Dr. Dietmar Haffa

ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun am Standort in Stuttgart. Er hat bereits mehrere Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche bei ihren Sanierungen begleitet.