Bei nachhaltiger Unternehmensfinanzierung nicht nur an ESG denken

09. November 2022 Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung Wirtschaftsrecht

Nachhaltigkeit gewinnt für Unternehmen enorm an Bedeutung – gerade auch bei der Finanzierung. Dr. Ludwig J. Weber von Schultze & Braun rät Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit allerdings nicht nur unter ESG-Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch an die Langlebigkeit ihrer Finanzierung zu denken.

 

Herr Dr. Weber, ESG steht für die Bereiche Umwelt, gesellschaftliche Aspekte und verantwortungsvolle Unternehmensführung – auf Englisch Enviroment, Social, Governance. Wieso sollten Unternehmen bei ihrer Finanzierung den Fokus nicht nur auf ESG legen?

Weber: Gerade mittelständische Unternehmen haben es laut der jüngsten Kfw-Ifo-Kredithürde zunehmend schwerer, Zugang zu Bankkrediten zu erhalten. Rund 30 Prozent der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das deckt sich mit einem Ergebnis der Lending Survey der Bundesbank, nach der die befragten Banken im dritten Quartal 2022 strengere Vergaberichtlinien für Unternehmenskredite angelegt haben. Man kann also durchaus sagen, dass bei Bankkrediten härter selektiert wird. Finanzierer wollen in Geschäftsmodelle investieren, die langlebig und erfolgreich sind. Dafür legen sie natürlich auch ESG-Kriterien an. Geschäftsführer sollten bei der Nachhaltigkeit der Finanzierung aber zusätzlich in Richtung der Langlebigkeit denken. Gerade in Krisenzeiten – etwa, wenn ein Unternehmen sich restrukturieren muss und dafür Kapital benötigt, ist es entscheidend, dass der Geschäftsführer seinen Finanzierern gegenüber überzeugend erklären kann, mit welchem Geschäftsmodell er künftig Geld verdienen möchte. Die Devise lautet dabei: Transparenz ist Trumpf.

 

Was sollten Unternehmen bei einer nachhaltig krisenfesten Finanzierung im Blick haben?

Weber: Eine gesunde Mischung unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente spielt dabei eine wichtige Rolle. Wer seine Finanzierung breit aufstellt, ist weniger abhängig von einzelnen Finanzierern und Finanzierungsinstrumenten – nicht nur im Krisenfall ein nicht zu unterschätzender Faktor.

 

Wie sollten Unternehmen dabei vorgehen?

Weber: Entscheidend ist, dass stets der zeitliche Horizont von Kapital und Vermögen zusammenpasst: Anlagevermögen, das langfristig gebunden ist, sollte durch Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. Der Grund liegt auf der Hand: Das Eigenkapital eines Unternehmens sollte nicht nur zum Verlustausgleich dienen und seine klassische Haftungsfunktion erfüllen. Es wird auch dafür gebraucht, neue Geschäftsaktivitäten zu finanzieren – also, um zum Beispiel die Angebotspalette zu erweitern, an die sich verändernden Wünsche der Kunden und des Marktes anzupassen oder sich im Zuge einer Restrukturierung neu aufzustellen und das Geschäftsmodell zu aktualisieren.

 

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, wenn sie ihr Geschäftsmodell anpassen müssen?

Weber: Geschäftsführer, deren Unternehmen ihr Geschäftsmodell anpassen müssen, um in Zukunft profitabel zu sein, sollten dabei auch über die Möglichkeiten nachdenken, die ihnen das Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet. Sie können beispielsweise leichter aus langfristigen Verträgen aussteigen, beispielsweise aus Miet- oder Leasingverträgen. So können sie ihre Finanzierung wieder auf gesunde Beine stellen. Mit der vorinsolvenzlichen Sanierung nach dem StaRUG oder mit Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren stehen gute rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, bei denen der Geschäftsführer das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben muss.

 

Für viele ist eine Insolvenz aber immer noch ein Tabu-Thema.

Weber: Und mit Tabus soll man ja bekanntlich brechen. Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende eines Unternehmens, sondern kann vielmehr die Chance auf einen nachhaltigen Neustart und die Transfomation des Unternehmens für die Zukunft darstellen. Das bestätigt unsere Untersuchung, bei der wir die Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen anhand von sogenannten Zweitinsolvenzen unter die Lupe genommen haben. Die Kernerkenntnis der Untersuchung ist, dass sowohl Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als auch Regelinsolvenzverfahren für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen von Unternehmen stehen.

Der Interviewpartner

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M.

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Schultze & Braun. Er verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Unternehmensfinanzierung sowie Restrukturierung und Sanierung.