Ansprechpartner für Wirtschaftsrecht - Prozessführung - Anfechtung

Wenn Ihr Geschäftspartner in eine finanzielle Schieflage gerät, sollten Sie aufmerksam sein. Führen Sie trotz bestehender Zahlungsrückstände weiterhin Aufträge oder Lieferungen aus, begeben Sie sich in eine existenzgefährdende Situation. Im Zuge der Insolvenzanfechtung können erbrachte Zahlungen zurückgeholt werden und das über vier, oder sogar bis zu zehn Jahre rückwirkend. Wir schützen Sie.

Prof. Dr. Andreas J. Baumert

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Rechtsanwalt

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Dr. Peter de Bra

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Thomas Dömmecke

Thomas Dömmecke, LL.M.

Tobias Hirte

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Karsten Kiesel

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Dr. Pascal Schütze

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