Schwerpunkte

Insolvenzverwalter Saarbrücken

Im Falle einer Insolvenz in Saarbrücken ist unsere Niederlassung von Schultze & Braun in allen diesbezüglichen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner. Nicht zuletzt dank unserer langjährigen Erfahrung, denn wir werden bereits seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter vom Amtsgericht Saarbrücken bestellt.

Das Insolvenzrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, um in Schieflage geratenen Unternehmen und Privatpersonen neue Wege aus der Krise zu eröffnen. Unser Know-how auf diesem Rechtsgebiet ergänzt das Wissen des betriebseigenen Rechtsanwalts vieler Unternehmen. Oftmals kann eine rechtzeitige, insolvenznahe Beratung durch erfahrene Insolvenzexperten dazu führen, die richtigen Schritte zur Restrukturierung oder Sanierung in die Wege zu leiten und die drohende Insolvenz abzuwenden.

Doch auch der Insolvenzantrag selbst kann eine Chance zur Rettung des Unternehmens sein. Dieser muss beim Insolvenzgericht gestellt werden, das im Folgenden darüber entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Außerhalb der klassischen Insolvenz, also der Regelinsolvenz, kann das Unternehmen entweder in Eigenverwaltung oder durch ein Schutzschirmverfahren unter Aufsicht eines Sachwalters von der Geschäftsleitung selbst fortgeführt werden. Unsere erfahrenen Berater erarbeiten einen Insolvenzplan, um eine Sanierung in Eigenregie durchzuführen und das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Handelt sich nicht um eine Unternehmensinsolvenz, sondern betrifft dies den Unternehmer selbst, Selbstständige, Freiberufler oder Verbraucher, hat das Verfahren vorrangig die Entschuldung der Person zum Ziel. Nach drei bis fünf Jahren Verfahrensdauer erhält der Schuldner die sogenannte Restschuldbefreiung. Somit ist er dann am Ende dieser Periode von seinen Schulden befreit und kann finanziell neu starten. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die schuldnerische Person gegenüber den Beteiligten, also Insolvenzverwalter und Gläubiger, keinerlei Vermögenswerte vorenthält. Unsere Rechtsexperten kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Kontakt

Holger Blümle

Holger Blümle

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dipl.-Betriebswirt (BA)

Wirtschaftsmediator (IHK)

+49 (0)721 91957-0

Simone Gisdal

Simone Gisdal

Dipl.-Betriebswirtin (AfAS)

+49 (0)681 87625-111


Die unmittelbar an der Grenze zu Frankreich liegende Stadt Saarbrücken ist die Hauptstadt des Saarlands und zugleich Zentrum des grenzüberschreitenden Eurodistricts SaarMoselle. Mit über 180.000 Einwohnern ist sie die bevölkerungsreichste Stadt des Bundeslandes und Sitz der Landesregierung sowie des Landtags. Ihr Wahrzeichen, die Ludwigskirche südwestlich der Saar, zählt zu den bedeutendsten evangelischen kirchlichen Barockbauten im deutschen Raum.

Neben ihrer Bedeutung als Universitätsstadt sind in Saarbrücken verschiedene wissenschaftliche Institute und Forschungseinrichtungen ansässig, wobei besonders die Gebiete IT und künstliche Intelligenz eine wesentliche Rolle spielen. Als größte Stadt des Saarlandes bietet die Landeshauptstadt samt ihrer Wirtschaftsregion ein umfangreiches Angebot an Arbeitsplätzen. Die Anzahl der industriellen Betriebe ist leicht rückläufig, während der Dienstleistungssektor seit Jahren stetig wächst. 

Die Leistungen der Kanzlei Schultze & Braun fokussieren an unserem Standort nahe der St. Arnualer Wiesen vornehmlich auf unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter in Saarbrücken.