Wie das StaRUG mittelständischen Unternehmen bei der Sanierung ohne Insolvenz helfen kann
Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun, der bereits in mehreren StaRUG-Restrukturierungen tätig war, erläutert die Vorteile und die Einsatzmöglichkeiten des vorinsolvenzlichen Verfahrens.
Sanieren, bevor die Insolvenz eintritt
Das StaRUG ist seit dem Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft. Das Ziel des StaRUG ist, dass Unternehmen sich frühzeitig sanieren können, bevor die Insolvenz eintritt. Auf diese Weise sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten. Mit dem Blick auf die Kosten für eine StaRUG-Restrukturierung lohnt sie sich eher, wenn die Restrukturierung eine gewisse Komplexität aufweist und Arbeitsplätze gesichert werden sollen.
Ein Verfahren mit mehreren Vorteilen
Ein Restrukturierungsverfahren mit den Instrumenten des StaRUG hat grundsätzlich mehrere Vorteile:
- Eine StaRUG-Restrukturierung geschieht mit der gebotenen Ruhe, denn ein StaRUG-Verfahren ist bis auf wenige Ausnahmen nicht öffentlich.
- Unternehmen führen eine StaRUG-Restrukturierung stets in eigener Regie und Verantwortung durch, vergleichbar mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren.
- Die Geschäftsleitung eines Unternehmens muss in einem StaRUG-Verfahren nicht alle Gläubiger in die Sanierung einbeziehen. Sie kann vielmehr gezielt planen und auswählen, welche Gläubiger sie beteiligen möchte und welche nicht.
- In einem StaRUG-Verfahren erstellt das Unternehmen einen Restrukturierungsplan, in dem der Rahmen und die Maßnahmen der Restrukturierung definiert werden. Diesem muss eine Drei-Viertel-Mehrheit der in den Plan einbezogenen Gläubiger zustimmen. Das ist weniger als bei einer außergerichtlichen Sanierung, bei der sämtliche Gläubiger zustimmen müssen. Zudem ist es in einem StaRUG-Verfahren möglich, Gläubiger oder sogar Gläubigergruppen zu überstimmen, die gegen den Restrukturierungsplan stimmen. Dadurch verringert sich das Risiko, dass opportunistische Gläubiger die Sanierung blockieren.
- Die Geschäftsleitung kann bei einem StaRUG-Verfahren entscheiden, ob es sich mit oder ohne eine Begleitung durch das Gericht sanieren möchte. Für eine hohe Rechtssicherheit und falls nicht alle Gläubiger den Sanierungsmaßnahmen zustimmen, bietet sich jedoch eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans an.
Finanzielle Probleme lösen
Allerdings ist eine Sanierung mit Hilfe des StaRUG nicht für alle Sanierungsfälle geeignet. Unternehmen, die hauptsächlich operative oder strategische Herausforderungen zu bewältigen haben, sind mit einem Regelinsolvenzverfahren, einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren oft besser beraten. Das StaRUG ist in erster Linie für Fälle gedacht, in denen das Unternehmen finanzielle Probleme lösen muss. So lassen sich mit dem StaRUG – im Gegensatz zu einer Sanierung in Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – keine ungünstigen Verträge gegen den Willen der Vertragspartner kurzfristig beenden und insbesondere dürfen Unternehmen dabei nicht in die Rechte von Arbeitnehmern eingreifen.
Die Erfolgsfaktoren eines StaRUG-Verfahrens
Wichtig ist, dass ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig sein darf, wenn es die Möglichkeiten eines StaRUG-Verfahrens nutzen will. Vereinfacht dargestellt muss das Unternehmen noch in der Lage sein, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Wer die Möglichkeiten und Instrumente des StaRUG nutzen will, sollte also frühzeitig über eine vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung nachdenken – also bereits, wenn sich Anzeichen für eine Krise zeigen und nicht erst dann, wenn die Krise bereits eingetreten ist. Denn eine Restrukturierung mit dem StaRUG kann ihr Potenzial dann am besten entfalten, wenn das Unternehmen liquiditätsmäßig besser aufgestellt ist als es bei Eigenverwaltung oder Insolvenz der Fall ist. Und dafür braucht es eben eine frühe strategische Entscheidung.
Zunahme bei den Verfahrenszahlen
Man kann sicherlich sagen, dass das StaRUG nach seinem Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2020/2021 nur schwer aus den Startblöcken gekommen ist. In den Jahren 2021 und 2022 gab es nur rund 50 StaRUG-Fälle. Aber allein im Jahr 2023 hat es bereits doppelt so viele Fälle wie 2022 gegeben. Auf ähnlichem Niveau bewegen sich die StaRUG-Zahlen auch derzeit. Das „R“ in StaRUG steht also nach wie vor für „Rarität“ – zumindest, was die reine Zahl der Fälle im Vergleich zu den Regelinsolvenzen, aber auch Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren angeht.
Großes Restrukturierungspotential
Angesichts des großen Restrukturierungspotentials des vorinsolvenzlichen Verfahrens und des vor allem vom reinen Volumen der finanziellen Restrukturierung sehr große StaRUG-Fälle kann man aber in Anlehnung an die bekannte von Horst Lichter moderierte TV-Show beim StaRUG gleichwohl von „Rares für Bares“ sprechen. Spätestens mit dem Verfahren des Automobilzulieferers Leoni ist klar, welche Möglichkeiten die StaRUG-Restrukturierung bietet – und das nicht nur auf nationaler Ebene. Seit Mitte Juli 2022 ist das StaRUG ja auch EU-weit anwendbar. Leoni hat als prominentes Anwendungsbeispiel gezeigt, was das Verfahren im Vorfeld und außerhalb einer Insolvenz gerade bei der finanziellen Restrukturierung an Vorteilen bietet.
Dr. Dietmar Haffa
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt bei der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun. Er ist Experte für Sanierungs- und Insolvenzberatung und hat bereits zahlreiche Unternehmen bei ihren Sanierungen als Insolvenzverwalter oder Sachwalter begleitet. Zudem ist er in mehreren StaRUG-Restrukturierungen als Restrukturierungsbeauftragter tätig.