+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.  +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren, die angeblich von Schultze & Braun verschickt worden sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten

01. April 2026 Blog Steuerberatung

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen PKW zur privaten Nutzung ist vom Arbeitnehmer entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten für den PKW selbst tragen muss, mindern diese den geldwerten Vorteil.

Das gilt allerdings nur, soweit die Übernahme von Aufwendungen für den PKW durch die 1%-Regelung abgegolten ist. So sind z. B. vom Arbeitnehmer übernommene Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten nicht vom geldwerten Vorteil abzuziehen, denn im Fall der Übernahme durch den Arbeitgeber würde es sich um einen selbständigen geldwerten Vorteil handeln.

Entsprechendes gilt auch für einen vom Arbeitgeber in der Nähe der Tätigkeitsstätte angemieteten Kfz-Stellplatz. Sofern der Arbeitnehmer die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage für den betrieblichen, aber zur privaten Nutzung überlassenen PKW übernimmt, mindern diese deshalb regelmäßig nicht den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers. Parkgebühren, die für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit gezahlt werden, sind regelmäßig durch die Entfernungspauschale abgegolten und können deshalb auch nicht gesondert als Werbungskosten abgezogen werden.

Nicola Walter

ist Steuerberaterin und Diplom-Betriebswirtin (BA) im Bereich Steuerberatung bei Schultze & Braun. Sie ist am Acherner Hauptsitz der bundesweit vertretenen Kanzlei tätig.