+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung. +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Golfplatz Karlshäuser Hof muss Spielbetrieb einstellen: Golfplatz soll durch Eigentümer als 27-Loch-Anlage weitergeführt werden

01. Oktober 2026 Pressemitteilung Verfahren

  • Einstellung des Spielbetriebs wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Betreibergesellschaft am 1. Oktober 2026 alternativlos
  • Pacht- und Instandhaltungskosten können nicht aus den Einnahmen bzw. der Insolvenzmasse finanziert werden
  • Eigentümer führt den Golfplatz als 27-Loch-Anlage weiter und bietet den Golfern eine Perspektive
  • Golfplatzrestaurant wird durch den jetzigen Pächter weitergeführt

Pforzheim. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Betreibergesellschaft Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH am 1. Oktober 2026 muss leider der Spielbetrieb eingestellt werden. Heinz Briem, der Verpächter des Golfplatzes, bietet den Mitgliedern jedoch an, den Platz im Rahmen eines neuen Angebots seiner golfyouup GmbH weiter zu bespielen. Die Mitglieder wurden hierüber bereits informiert.

Über die Region hinaus geschätzter Platz bleibt erhalten

„Ich bedauere es sehr, dass die Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH den Spielbetrieb einstellen muss. Leider ist es mit 580 Golfern ohne Zuschüsse und nur aus den laufenden Einnahmen wirtschaftlich nicht möglich, den Betrieb fortzuführen. Wichtig ist jetzt, dass es für die Golfer weitergeht und der über die Region hinaus geschätzte Platz erhalten bleibt“, sagt Insolvenzverwalter Holger Blümle von der deutschlandweit aktiven Kanzlei Schultze & Braun. „Wir haben im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Verpächter eine Lösung zur Überbrückung verhandelt und für eine Übergangszeit zur Erhaltung der Spielmöglichkeit und dem Erhalt des Platzes auch gefunden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssten aber wieder alle Kosten des laufenden Betriebs bedient werden. Dies ist schlicht nicht möglich.“

Verpächter macht Areal zu 27-Loch-Anlage

Der Verpächter/Eigentümer wird künftig das Golfplatz-Areal als 27-Loch-Anlage weiterführen. Das Golfplatzrestaurant wird durch den jetzigen Pächter weitergeführt. 


Insolvenzverwalter

Matthias Braun

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Matthias Braun

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