Finanzielle Schieflage und Insolvenzen von Sportvereinen: Die Ausnahme droht zur Regel zu werden
Im Interview ordnen Rüdiger Bauch und Dr. Thomas Dithmar von Schultze & Braun die Bedeutung der Umsatzsteuer-Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Blick auf die finanzielle Stabilität von Sportvereinen ein. Zudem erläutern sie den Handlungsbedarf für Vereinsvorstände und die Besonderheiten bei der Sanierung von Sportvereinen.
Inhaltsverzeichnis
2. Bislang ist für Sportvereine keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge fällig geworden?
3. Welchen Handlungsbedarf erzeugt die Entscheidung des BFH für Vorstände von Sportvereinen?
4. Warum sollten Sportvereine die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge zurücklegen?
5. Sind finanzielle Schieflagen und Insolvenzen von Sportvereinen häufig?
6. Zu welchem Zeitpunkt muss ein Sportverein einen Insolvenzantrag stellen?
7. Wie sieht die Haftung für Vereinsvorstände konkret aus?
8. Viele Profivereine – gerade im Fußballbereich – sind als GmbH organisiert. Was gilt dann?
9. Was passiert mit einem Sportverein, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet?
10. Warum spielt das Insolvenzplanverfahren gerade bei Sportvereinen eine besondere Rolle?
Herr Bauch, Herr Dithmar, der BFH hat Ende Februar ein Urteil veröffentlicht, das für die rund 86.000 Sportvereine in Deutschland große Bedeutung hat. Was hat das oberste Finanzgericht entschieden?
Bauch: Das Urteil des BFH sorgt in der Tat unter Sportvereinen für große Verunsicherung. Es besagt, dass die Vereine unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge erheben müssen.
Dithmar: Der Verein erhält in der Folge im Rahmen der Vorsteuererstattung aber nur einen Teil der von ihm gezahlten Umsatzsteuerbeträge zurück – zum Beispiel für Bauvorhaben oder sonstige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Damit kann sich die finanzielle Leistungsfähigkeit von Sportvereinen deutlich verschlechtern. Der BFH hält – entgegen einem Umsatzsteuererlass der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2019 – daran fest, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen sein können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mitglieder diese Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen.
Bislang ist für Sportvereine keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge fällig geworden?
Bauch: Das Bundesfinanzministerium wollte diese Konsequenz verhindern und ging selbst davon aus, dass zwischen Sportverein und Vereinsmitgliedern kein Leistungsaustausch stattfindet, wenn der Verein seine Mitgliedsbeiträge für einen Gemeinschaftszweck erhebt. Der BFH widerspricht dieser Auffassung und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, wenn er für Sport- oder sonstige Vereine eine grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung erhalten will.
Dithmar: Solange der Gesetzgeber dem Weckruf der Richter des BFH nicht folgt und endlich eine klare gesetzliche Regelung trifft, werden die Sportvereine vor der im Einzelfall oft schwierig zu beantwortenden Frage stehen, in welchem Umfang die vom Verein angebotenen Leistungen und die hierauf entfallenden Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen. Dies wird zu erheblichen Schwierigkeiten und finanziellen Unsicherheiten bei den Vereinen führen. Dabei könnte es eigentlich ganz einfach sein: Bereits im Jahressteuergesetz 2024 sollte die Umsatzsteuerthematik gesetzlich geregelt werden. Letztlich kam es dann aber zu keiner Verabschiedung durch den Gesetzgeber.
Welchen Handlungsbedarf erzeugt die Entscheidung des BFH für Vorstände von Sportvereinen?
Bauch: Solange es keine gesetzliche Klärung der Umsatzsteuerthematik gibt, ist die finanzielle Unsicherheit für Sportvereine groß. Vereine, die bislang keine Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben, sollten daher bei ihren finanziellen Planungen den kompletten Betrag für die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge berücksichtigen – und das mit dem Blick auf die Entscheidungen des BFH aus der Vergangenheit durchaus auch rückwirkend für vergangene Jahre.
Warum sollten Sportvereine die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge zurücklegen?
Bauch: Es ist ja noch nicht absehbar, wie die künftigen Regelungen zur Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge aussehen. Wenn sich die Lesart des BFH durchsetzt, wären die Vereine dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zu zahlen – eventuell sogar für mehrere Jahre rückwirkend. Fehlt ihnen dafür die entsprechende Liquidität, sind die Vereine zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Der Vereinsvorstand ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen – gerade auch, um sich vor einer finanziellen Haftung zu schützen, sofern die Vermeidung der eigenen Haftung dann überhaupt noch möglich ist.
Sind finanzielle Schieflagen und Insolvenzen von Sportvereinen häufig?
Dithmar: Insolvenzen von Sportvereinen sind keine Seltenheit. Zum Glück sind sie aber im Vergleich zu den Insolvenzen klassischer Unternehmen eher die Ausnahme. Eine Besonderheit bei Sportvereinen ist, dass sie nur zum Teil mit festen Einnahmen wie etwa den Mitgliedsbeiträgen planen können. Sponsoring, Eintrittsgelder, Webeeinnahmen aber auch Zuschüsse haben daher eine große Bedeutung – sind aber nur schwer planbar. Kommen dann noch nicht eingeplante Ausgaben hinzu, kann es finanziell schnell eng werden. Diese Ausgaben können unterschiedlichen Ursprungs sein – etwa ein neuer Sportplatz, mit Extrakosten, die so nicht eingeplant waren oder der Abstieg in eine niedrigere Liga, was für weniger Einnahmen führt. Der Fußballverein Wacker 90 Nordhausen, bei dem ich als Insolvenzverwalter tätig war, hatte im Sommer 2020 Insolvenzantrag gestellt, weil die Folgen der vorangegangenen Insolvenz der Spielbetriebsgesellschaft noch nicht erledigt waren, die einst für den Spielbetrieb der Herrenmannschaft in der Regionalliga verantwortlich war.
Bauch: Die Beispiele für die nicht eingeplanten Ausgaben zeigen, dass die finanzielle Schieflage und die Insolvenz von Sportvereinen eher die Ausnahme als die Regel sind. Wenn die Sportvereine in Deutschland aber bedingt durch die aktuelle Entscheidung des BFH flächendeckend Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, droht die Ausnahme zur Regel zu werden.
Zu welchem Zeitpunkt muss ein Sportverein einen Insolvenzantrag stellen?
Dithmar: Auch für Vereine gibt es eine Insolvenzantragspflicht. Ist ein Verein zahlungsunfähig oder überschuldet, hat der Vereinsvorstand die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins zu beantragen. Dies ist in § 42 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Ebenfalls sind bei einer nicht rechtzeitigen Antragstellung die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verpflichtet. Auch wenn eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht nicht strafbewährt ist, kann sie aber zu einer wirtschaftlich sehr erheblichen Haftung für den Vorstand führen.
Wie sieht die Haftung für Vereinsvorstände konkret aus?
Bauch: Wird der Antrag zu spät gestellt, haften die Vorstandsmitglieder persönlich – also durchaus auch mit ihrem Privatvermögen. Wenn die Gläubiger durch eine frühere Antragstellung etwa bessergestellt worden wären und sie durch den verspäteten Antrag weniger Geld bekommen, muss ihnen der Vorstand diesen Differenzbetrag unter Umständen ersetzen. Und auch wenn eine verspätete Antragstellung nicht strafbewährt ist, so sind doch gleichwohl für Vorstandsmitglieder auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar – etwa, wenn Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte des Vereins nicht gezahlt werden.
Viele Profivereine – gerade im Fußballbereich – sind als GmbH organisiert. Was gilt dann?
Dithmar: In diesen Fällen müssen die Geschäftsführer nach § 15a der Insolvenzordnung spätestens nach drei Wochen Insolvenzantrag stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Es gilt dann auch die verschärfte Haftung nach § 64 des GmbH-Gesetzes. Das heißt, die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden und nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vereinbaren sind.
Was passiert mit einem Sportverein, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet?
Bauch: Grundsätzlich gibt es bei Sportvereinen keine Unterschiede zu einem normalen Unternehmens-Insolvenzverfahren. Sobald der Insolvenzantrag gestellt wird, besteht die größte Herausforderung darin, die Liquidität für den laufenden Sport- und Spielbetrieb sicherzustellen. Zur Stabilisierung der finanziellen Situation des Vereins trägt unter anderem für einen gewissen Zeitraum das so genannte Insolvenzgeld bei. Hiermit können die Spieler und Vereinsangestellten zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Regel für drei Monate bezahlt werden.
Warum spielt das Insolvenzplanverfahren gerade bei Sportvereinen eine besondere Rolle?
Dithmar: In einem regulären Insolvenzverfahren erlischt der Rechtsträger. Das heißt, die ursprüngliche juristische Person wird abgewickelt. Bei einer Sanierung über einen sogenannten Insolvenzplan bleibt der Rechtsträger dagegen in der Regel erhalten. Für Sportvereine ist dies deswegen entscheidend, weil am Rechtsträger auch die Lizenz des Verbandes für die Teilnahme am Spielbetrieb hängt. In einem Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan können Vereine ihre Lizenz für die laufende Spielzeit behalten und darüber hinaus sogar eine neue Lizenz für die kommende Saison beantragen. Bei Wacker 90 Nordhausen haben wir den Verein durch einen Insolvenzplan sanieren können. Das Insolvenzverfahren ist dann Anfang 2022 aufgehoben worden.