+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung. +++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.

Bundesverfassungsgericht: Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

07. Oktober 2026 Blog Steuerberatung

Das aktuelle Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sieht für Erwerber von betrieblichem Vermögen verschiedene Begünstigungen vor, wie z. B. den (vollständigen) Erlass der darauf entfallenden Steuer. Für sonstiges Vermögen, insbesondere für Privatvermögen, bestehen keine vergleichbaren Begünstigungen. Gegen diese Ungleichbehandlung ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Die Verfassungsbeschwerde betrifft insbesondere die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorschriften sowie die bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang von betrieblichem Vermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind bzw. ob Erwerbe von Privatvermögen verfassungsrechtlich benachteiligt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache im Oktober 2026 stattfinden wird. Am Tag der Verhandlung wird das Urteil selbst noch nicht gesprochen; das schriftliche Urteil folgt in der Regel einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.

Jonas Siegel

ist Rechtsanwalt bei der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten zählt neben dem Erbrecht auch das Gesellschaftsrecht.