Cross Border Office Frankreich

Frankreich ist neben den USA einer der wichtigsten Absatzmärkte und Handelspartner für deutsche Unternehmen.

Schultze & Braun berät und vertritt Mandanten bei allen grenzüberschreitenden Fragen – unabhängig davon, ob diese als Unternehmen, als Geschäftspartner, als Investor oder als Gläubiger unsere Beratung suchen. Unser deutsch-französisches Expertenteam besteht aus international erfahrenen Rechtsanwälten und Avocats z.T. mit Doppelzulassung in Deutschland und Frankreich. Alle bestens vertraut mit dem französischen Rechtssystem und mit engen beruflichen und privaten Verbindungen in und nach Frankreich. Durch die Doppelzulassung können unsere Anwälte Mandanten auch vor Ort in Frankreich vertreten. Zudem verfügt Schultze & Braun über Niederlassungen in Straßburg und Paris.


Schwerpunkte

Sanierungskonzepte

Schultze & Braun berät und begleitet Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungskonzepten wie die sauvegarde (Schutzverfahren), mandat ad hoc (Ad hoc-Mandat) oder conciliation (Schlichtungsverfahren) für französische Tochtergesellschaften.

Investorenberatung

Deutsche Finanz- und strategische Investoren suchen unsere Expertise beim Erwerb von französischen Unternehmen in der Krise. Schultze & Braun betreut Investoren auch beim Kauf von notleidenden Forderungen und Portfolios französischer Unternehmen.

Insolvenzverfahren

Wir vertreten Insolvenzverwalter und Gläubiger vor französischen Gerichten und beraten Sie unter anderem über dingliche Rechte, Arbeitsverhältnisse, Aufrechnungen, Grundbesitz u.s.w.. Schultze & Braun betreut zudem die Abstimmung zwischen den Insolvenzverwaltern eines Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahrens.

Grenzüberschreitendes Wirtschaftsrecht

Deutsch-französische Sachverhalte im Wirtschaftsrecht

Darüber hinaus beraten unsere Experten in folgenden deutsch-französischen Sachverhalten des Wirtschaftsrechts:

  • Investoren bei Gründung oder Erwerb von Unternehmen in Frankreich
  • Unternehmen bei Eröffnung von Niederlassungen oder Gründung von Tochtergesellschaften in Frankreich
  • Dienstleister bei Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich
  • In arbeitsrechtlichen Fragen bis hin zur Vertretung vor französischen Arbeitsgerichten
  • In Vertragsangelegenheiten
  • In steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • Im Rahmen der Vertretung vor französischen Gerichten oder Schiedsgerichten bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen und Unterstützung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Frankreich

 

Weitere Informationen zu unserer Beratung für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit Frankreich finden Sie auf dieser Seite.

Kontakt

Patrick Ehret
Rechtsanwalt, Avocat (Rechtsanwalt, zugelassen in Frankreich), Spécialiste en Droit international et de l'Union européenne (Französischer Fachanwalt für internationales und europäisches Recht), D.E.A. Droit des Communautés Européennes (Strasbourg III)

 

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