Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen sollten sich Geschäftsleiter regelmäßig mit der Frage befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist – gerade auch, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn seit dem 1. Januar 2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang.