Insolvenzstatistiken

Von Volker Böhm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Das Jahr 2020 war von der Corona-Krise geprägt. Die deutsche Wirtschaft hat durch sie einen größeren Einbruch erlebt als in der Finanzmarktkrise im Jahr 2008. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnete schon im April 2020 mit der schlimmsten Rezession seit der Großen Depression in den 1930er-Jahren. In seiner zweiten Konjunkturprognose seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie aus dem Juni 2020 hat der Sachverständigenrat der Wirtschaftsforschungsinstitute für das Jahr 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 6,5 % prognostiziert. Im März 2020 hatte der Rat bereits ein Sondergutachten zur Corona-Pandemie veröffentlicht, in dem er sogar von einem Rückgang um 8,5 % ausgegangen war. Für 2021 wird ein Wachstum von 4,9 % vorhergesagt, bevor sich nach den Erwartungen der „Wirtschaftsweisen“ das BIP im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau wie vor der Pandemie befinden dürfte.

Besonders von dem Shutdown und seinen Folgen betroffen waren und sind die Reise- und Tourismusbranche sowie die Gastronomie. Aber auch die ohnehin schon angeschlagene Automobilindustrie und der Maschinenbau haben erheblich unter den eingeschränkten Exportmöglichkeiten und den Unterbrechungen von Lieferketten gelitten. Zwar hat die Bundesregierung das größte (finanzielle) Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands geschnürt, das „haushaltswirksame Maßnahmen“ im Gesamtumfang von 353,3 Milliarden Euro sowie Garantien von 819,7 Milliarden Euro umfasst. Jedoch dürften insbesondere die Soforthilfen von 9.000 Euro (Betriebe bis fünf Mitarbeiter) bzw. 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) für max. drei Monate für viele Unternehmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen sein.

Anders als man erwarten könnte, hat sich die Zahl der Insolvenzen aber nicht erhöht. Vielmehr ist nicht nur im Jahr 2019 noch einmal – und damit das achte Jahr in Folge – die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bundesweit gesunken. Auch im ersten Halbjahr 2020 ist trotz der Corona-Pandemie nochmals ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 5 % (6.864 auf 6.498 eröffnete Insolvenzverfahren) zu verzeichnen. Dies ergibt sich aus der ersten und zweiten Statistik, welche die jeweilige Gesamtzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen (einschließlich Einzelunternehmen) im Jahr 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020, aufgeteilt nach Bundesländern, zeigen.

Ein Vergleich der Insolvenzzahlen der Bundesländer sieht – wenig überraschend – wiederum Nordrhein-Westfalen als das bevölkerungs- und insolvenzreichste Bundesland an der Spitze, mit mehr als doppelt so viel eröffneten Insolvenzverfahren wie in Bayern, das an zweiter Stelle rangiert. Die Eröffnungsquote ist nur leicht, um nicht einmal einen Prozentpunkt, auf rund 72,32 % gestiegen.

Bemerkenswerte Änderungen haben sich in Bezug auf die Summe der durch eine Insolvenz betroffenen Forderungen ergeben. Im Jahresdurchschnitt 2019 entfielen auf jeden Insolvenzantrag Gläubigerforderungen von durchschnittlich 1,199 Millionen Euro, was eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt (1,083 Millionen Euro). Die Statistik aus dem ersten Halbjahr 2020 allerdings weist durchschnittlich betroffene Gläubigerforderungen von 1,801 Millionen Euro auf, und damit einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 von fast 40 %. Dies deckt sich mit der Feststellung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, dass im Jahr 2020 zwar weniger, aber dafür größere Unternehmen in die Insolvenz gehen bzw. gegangen sind. Die Gesamtsumme der Insolvenzforderungen ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr wieder leicht angestiegen, von 21,0 auf 22,4 Milliarden Euro. Auffällig ist auch hier der Anstieg im ersten Halbjahr 2020: Von Januar bis Juni 2020 sind schon Gläubigerforderungen von rund 16,2 Milliarden Euro aufgelaufen; hochgerechnet auf das Gesamtjahr ergäbe sich damit eine Gesamtforderungssumme von 32,4 Milliarden Euro, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 30 % bedeuten würde.

Diese Betrachtung relativiert auch die aus der folgenden Grafik ersichtliche Entwicklung der (Unternehmens-)Insolvenzzahlen im Überblick seit dem Jahr 2010, die auf den amtlichen Statistiken des Bundes und der Länder basiert. Zwar sinkt seit 2011 die Anzahl der Insolvenzverfahren; jedoch kann man daraus nicht schließen, dass sich die durch Insolvenzen verursachten Ausfälle ebenfalls reduzieren – wie die oben genannten Zahlen anschaulich zeigen.

Aus den nächsten beiden Aufstellungen, welche die im Jahr 2019 bzw. im ersten Halbjahr 2020 eröffneten Regelinsolvenzverfahren aufgeteilt auf die einzelnen Insolvenzgerichte darstellen, ergibt sich abermals Berlin als unangefochtener Spitzenreiter mit 1.479 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren. Diese umfassen – anders als in den obigen Statistiken – auch ehemals selbstständig tätige, natürliche Personen. An zweiter Stelle hat Köln mit 962 Verfahren München abgelöst.

Die Zahl der Eigen­verwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert auf 217 Fälle; ihr Anteil an der Gesamtzahl der Insolvenzverfahren beläuft sich auf 1,60 % (im Jahr 2018 waren es 1,63 %). Im ersten Halbjahr 2021 gab es mit 167 ESUG-Verfahren verhältnismäßig viele Eigen­verwaltungen und Schutzschirme. Rechnet man diesen Wert auf das ganze Jahr hoch, würde sich mit 334 der mit Abstand höchste Wert seit Einführung des ESUG ergeben.

Aus der abschließenden Übersicht der nach Verwalterbestellungen geordneten Top-10-Sozietäten im Jahr 2019 ergibt sich kaum Überraschendes: Die vordere Tabellenhälfte ist von den überregional vertretenen Kanzleien mit einer zweistelligen Anzahl bestellter Verwalter belegt. Auch in der zweiten Tabellenhälfte hat es gegenüber dem Vorjahr wenige Veränderungen gegeben. Der Anteil der Gesellschaftsinsolvenzen, der von Verwaltern aus den Top-10-Kanzleien verwaltet wird, ist von 22 % im Jahr 2018 auf 23 % im Jahr 2019 und sogar rund 25 % im ersten Halbjahr 2020 gestiegen. Dies spricht zwar für eine gefestigte Marktpositionierung der Top-10-Kanzleien, bedeutet umgekehrt aber auch, dass immerhin 75 % der Insolvenzverfahren an Verwalter vergeben werden, die in kleineren bzw. regionalen Einheiten tätig sind.

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