Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer
02. Juli 2025
Blog
Steuerberatung
Vertraglich vereinbarte Tantiemen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH gehören als sonstige Bezüge zum Arbeitslohn und damit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Steuerpflichtig sind diese im Zeitpunkt des Zuflusses, also in der Regel bei Auszahlung. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wird allerdings auch ohne tatsächliche Auszahlung bereits ein Zufluss angenommen, wenn die Tantieme fällig geworden ist.
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