Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen
19. März 2025
Blog
Steuerberatung
Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden. Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2024 folgende Unterlagen vernichtet werden.
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