+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.
+++ACHTUNG BETRUGSVERSUCH! Erneut treten vermehrt gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren auf, die angeblich von Schultze & Braun sein sollen. Gehen Sie nicht auf diese Angebote ein und setzen Sie sich im Schadensfall mit der Polizei in Verbindung.
Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
17. Oktober 2024
Blog
Steuerberatung
Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen.
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