Unterhaltsaufwendungen: Geringes Vermögen der unterhaltenen Person
07. August 2024
Blog
Steuerberatung
Unterhaltsleistungen für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Eltern oder Kinder) oder für Personen, denen zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel gekürzt werden (z. B. der unverheiratete Partner), können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.
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