Ab 2025 wird die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Da eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen und eine Extraktion der erforderlichen Rechnungsangaben ermöglichen muss, reicht eine als PDF gescannte Papierrechnung dafür nicht aus.
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