Schutzschirm und Eigenverwaltung:
Perspektiven nutzen
Die Krise droht. Wertvolle Zeit verstreicht – während eine erfolgreiche Sanierung immer unwahrscheinlicher wird. Auch fürchtet die Geschäftsleitung bei einem Regelverfahren den Kontrollverlust über das Unternehmen. Denn dann würde ein Insolvenzverwalter beauftragt und alle Entscheidungsbefugnisse übernehmen.
Der Ausweg aus dieser Situation: die klassische Eigenverwaltung beziehungsweise das Schutzschirmverfahren. Beider verfolgen das Ziel der Unternehmenssanierung, sind aber dennoch unterschiedlich ausgestaltet. So kann der Schuldner beim Schutzschirmverfahren selbst den vorläufigen Sachwalter vorschlagen. Auch wird das Verfahren nicht unbedingt öffentlich gemacht. Dafür sind die Eintrittshürden höher, denn im Gegensatz zur Eigenverwaltung darf beim Schutzschirmverfahren die Zahlungsunfähigkeit zwar drohen, aber nicht bereits eingetreten sein. Schultze & Braun analysiert die Voraussetzungen für beide Verfahren und übernimmt die Umsetzung. Auch in der Funktion des gerichtlich bestellten Sachwalters.
Unser Leistungsspektrum für Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren umfasst insbesondere:
- Vorbereitung von Eigenverwaltungsverfahren § 270 b InsO
- Erstellung der Bescheinigung gemäß § 270 d InsO für Schutzschirmverfahren
- Vorbereitung und Konzeption von Insolvenzanträgen
- Konzeption und Erstellung von Insolvenzplänen mit den erforderlichen Planrechnungen und Anlagen
- Begleitung der Geschäftsführung und Übernahme der Organfunktion als CRO (Chief Restructuring Officer) oder Begleitung als (vorläufiger) Sachwalter