Arbeitsrecht
in der Restrukturierung

Gemeinsam.
Für das große Ganze.

Einige Mitarbeiter waren bereits in der Gründungsphase dabei. Andere sind hinzugekommen und über Jahre geblieben. Und alle gemeinsam haben sie das Unternehmen mit aufgebaut. Wer darf bleiben? Wer muss gehen? Und kann es in dieser Situation überhaupt eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung geben?

Im Sanierungsfall ist neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten immer auch die menschliche Dimension zu berücksichtigen.

Schultze & Braun stellt für diese Herausforderungen ein Team aus Arbeitsrechtlern, Betriebswirten, Personalleitern und Personal­sach­bearbeitern zusammen. Spezialisten,  die die Situation aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten und unseren Mandanten Möglichkeiten und Handlungsspielräume aufzeigen.

Wir übernehmen für Unternehmen als Verhandlungspartner für Gewerkschaften und Betriebsräte auch die Umsetzung und Begleitung geeigneter Lösungen.

Insolvenzspezifische Beratung

Welche insolvenzrechtlichen Besonderheiten müssen im Arbeitsrecht beachtet werden?

Nach Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) finden Restruktu­rierungen immer häufiger in Eigen­verwaltung und Schutzschirmverfahren statt. Diese erfordern, mehr noch als im Regelinsolvenzverfahren, umfassende Kenntnisse der insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Insbesondere auch im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. 
Schultze & Braun übernimmt diese zusätzlich zur normalen Geschäftstätigkeit anfallenden Themen. Und entlastet und unterstützt damit Geschäftsführung und Personalabteilung des Unternehmens bei allen insolvenzspezifischen Notwendigkeiten – beispielsweise bei Forderungsanmeldung oder Insolvenzgeldvorfinanzierung.

Arbeitsrecht in der Restrukturierung

Welche Aufgabenstellungen übernimmt Schultze & Braun im Rahmen von Restruktu­rierungen?

Häufigster Anknüpfungspunkt unserer Tätigkeit ist generell die Beratung bei allen Arten von Restruktu­rierungen sowie deren Umsetzungen.

Im arbeitsrechtlichen Kontext umfasst unser Leistungsspektrum folgende Bereiche:

  • Reorganisation und Verlagerung einzelner Betriebsabteilungen und Betriebsteile (Betriebsänderung)
  • Begleitung von Betriebsübergängen – einschließlich der Einrichtung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften zur Bewerkstelligung eines reibungslosen und sozialverträglichen Personalabbaus (Outplacement und Transfergesellschaften)
  • Übernahme der Personalverantwortung im Rahmen der Unternehmensrestrukturierung

Mit Betriebsräten und Gewerkschaften verhandeln wir:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleiche
  • Sozialpläne oder (Sanierungs-)Tarifverträge

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Strafrecht und Haftung

Welche sensiblen Bereiche deckt Schultze & Braun für seine Mandanten beim Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsstrafrecht ab?

  • Compliance: Die präventive Beratung von Arbeitgebern mit dem Ziel der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
  • Statusfeststellung: Die Bewertung von Scheinselbständigkeit im Rahmen der Begleitung von Betriebsprüfungen, Statusfeststellungsverfahren sowie der Haftungsvermeidung von Geschäftsführern.

Wir verfügen darüber hinaus über umfangreiche Erfahrungen aus der Beratung und Vertretung auf folgenden Gebieten:

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
  • illegale Beschäftigung
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • illegale Arbeitnehmerentsendung
  • Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
  • Verstöße gegen den Arbeitnehmerdatenschutz

Betriebliche Altersvorsorge

Wie unterstützt Schultze & Braun Mandanten dabei, die zum Teil üppigen „Versorgungswerke“ an die aktuelle wirtschaftliche Ertragskraft des Unternehmens anzupassen?  

Schultze & Braun berät bei der Gestaltung, Einschränkung oder auch Schließung solcher Versorgungswerke. Darüber hinaus beleuchten wir sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere auch im Hinblick auf deren Insolvenzfestigkeit. Im Insolvenzfalle strukturieren wir zudem die Prozesse mit dem Pensions-Sicherungs-Verein – vor allem bei der Gestaltung und Verhandlung von Insolvenzplänen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

In welchem Umfang vertritt Schultze & Braun Arbeitgeber in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts?

Kernaufgaben im Individualarbeitsrecht sind:

  • Begründung und vertragliche Gestaltung von Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnissen jeglicher Art
  • Begleitung der Arbeitgeber von der Abmahnung bis zur Zielvereinbarung des Arbeitnehmers
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowohl im Vorfeld geplanter Personalabbaumaßnahmen als auch bei etwaigen nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zuge von Kündigungsschutzverfahren
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung

Kernaufgaben im kollektiven Arbeitsrecht sind beispielsweise:

  • Ansprechpartner in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen von der Betriebsratswahl bis zur Aufstellung von Verteilungsgrundsätzen
  • Beratung in tarifvertragsrechtlicher Hinsicht, insbesondere bei der Ausarbeitung von passgenauen Firmen-Tarifverträgen

Due Diligence und Vertragsgestaltung

Worauf legt Schultze & Braun bei Prüfungen im Rahmen von M & A Transaktionen besonderen Wert?

Die jeweiligen Zielunternehmen werden von uns in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts einer umfassenden Prüfung unerzogen. Dabei beleuchten wir alle Aspekte des Personalwesens mit Blick auf die individuellen und kollektiven Arbeitsbedingungen. Besonderes Augenmerk legen wir in diesem Zusammenhang auf etwaige „Altlasten“ im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Praxisorientierung und gezielte Fokussierung haben für uns an dieser Stelle oberste Priorität. Bestenfalls schließt die Due Diligence mit einer Beratung im Rahmen der erfolgreichen Kaufvertragsverhandlungen ab.


Ihre Ansprechpartner im Bereich Restrukturierung – Arbeitsrecht

Bertram Wolf
07841 708-181

Joachim Zobel
0911 60001-30