Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Die Anlässe für einen Unternehmenskauf, aber auch für einen Unternehmensverkauf sind unterschiedlich. Das Zusammenspiel der beteiligten Partner ist aber bei jeder Transaktion ein entscheidender Erfolgsfaktor – unabhängig davon, ob sie in einem Share Deal oder einem Asset Deal erfolgt. Darüber hinaus gibt es bei jeder Transaktion eine ganze Reihe weiterer erfolgsrelevanter Faktoren, die Käufer und Verkäufer eines Unternehmens berücksichtigen sollten. Denn Fakt ist: Beim Thema M&A (Mergers & Acquisitions) spielen nicht nur rechtliche, sondern auch strategische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte eine essenzielle Rolle und für das Gelingen eines Unternehmenskaufs oder eines Unternehmensverkaufs sind ein interdisziplinärer Ansatz und eine individuelle Planung und Umsetzung von Vorteil.


Transaktion

Asset Deal und Share Deal: Die zwei Arten einer Transaktion

Eine Transaktion kann als Asset Deal erfolgen, bei dem sämtliche für die Fortführung wesentliche Vermögensgegenstände (Assets) des bisherigen Unternehmens auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Alternativ können die Gesellschaftsanteile des Unternehmens auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, der sogenannte Share Deal.

Bei einem Asset Deal listet der Vertrag zum Unternehmenskauf sämtliche Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse auf, die der Erwerber übernehmen möchte. Dazu gehören beispielsweise bestehende Verträge mit Arbeitnehmern, Geschäftspartnern, Kunden oder Versorgern, Rohstoffe oder Vorprodukte im Warenlager, halbfertige Erzeugnisse, Produktionsmaschinen und vieles mehr. Diese Assets sollten so detailliert wie möglich im Kaufvertrag definiert werden. Der Vorteil für den Übernehmer: Der Unternehmenskaufvertrag umreißt in einem solchen Fall sehr genau, welche Assets übernommen werden und welche nicht. Verbindlichkeiten beispielsweise müssen nicht übernommen werden. Das kann insbesondere wichtig sein, wenn das Zielunternehmen sich in der Krise befindet und eventuell einige Verbindlichkeiten dem Käufer zum Zeitpunkt der Transaktion noch nicht bekannt sind. Weniger Auswahl hat der Erwerber bei einem Asset Deal jedoch hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse, die auf das neue Unternehmen übergehen sollen. Hier gelten die Regelungen des § 613a BGB zum Betriebsübergang.

Bei einem Share Deal bleibt der bisherige Rechtsträger, beispielsweise die bestehende GmbH oder Gmbh & Co. KG, unverändert erhalten. Sie erwerben als Käufer die Anteile an dieser Gesellschaft ganz oder teilweise. Ein Share Deal bietet sich für Übernehmer besonders dann an, wenn mit der bisherigen Gesellschaft wichtige Lizenzen oder Genehmigungen verbunden sind, die ansonsten neu beantragt werden müssten. Ebenso bleiben bei einem Share Deal sämtliche existierende Vertragsbeziehungen bestehen, ebenso alle (Steuer-)Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken. Derartige Risiken können allerdings in einer sorgfältigen Due Diligence identifiziert werden.

Darauf sollten Käufer bei einer Transaktion achten

Grundsätzlich gilt: Ein Unternehmenskauf, aber auch ein Unternehmensverkauf, sollte eingehend geplant und vorbereitet werden. Bei einer Unternehmensübernahme ist es wichtig, dass die verschiedenen rechtlichen, strategischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen der Transaktion im Vorfeld so weit wie möglich geprüft und beantwortet werden.

Sie sollten das Unternehmen, das das Ziel der Übernahme sein soll, im Rahmen einer Due Diligence eingehend prüfen. Dabei spielen zahlreiche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, etwa: Wie ist das Unternehmen am Markt aufgestellt? Wie sind die Zukunftschancen des Geschäftsmodells? Welche Chancen, aber auch welche Risiken sind mit der Übernahme verbunden – und das während, aber auch nach der Transaktion (Post Merger Integration)? Auf welche steuerlichen Besonderheiten muss ich achten? Da Ihnen als Käufer für die Due Diligence vom Verkäufer sensible geschäftliche Daten zur Verfügung gestellt werden, müssen Sie dafür in der Regel eine Verschwiegenheitserklärung (Non-Disclosure Agreement – NDA) abgeben.

Im Vorfeld einer Due Diligence wird oftmals ein Vorvertrag abgeschlossen, in welchem Sie als potenzieller Übernehmer ein – zunächst unverbindliches – Interesse bekunden. Dieser Vorvertrag wird in der Regel als Letter of Intent bezeichnet. Parallel zur Due Diligence können bereits die konkreten Vertragsverhandlungen beginnen.

So kann ein Unternehmenskauf vollzogen werden

Kommt die Due Diligence zu einem positiven Ergebnis und sind Sie sich mit dem Verkäufer des Unternehmens über den Inhalt des Unternehmenskaufvertrags einig, kann der Unternehmenskauf vollzogen werden. Als Käufer sollten Sie beim Unternehmenskaufvertrag besonderes Augenmerk auf den genauen Vertragsgegenstand inklusive der zu übernehmenden Forderungen, Arbeitsverhältnisse, Rechtsverhältnisse, Haftungs- und Gewährleistungsfragen, den Kaufpreis, den Zeitpunkt der Übernahme sowie über weitere Zusicherungen und Garantien legen. Sind alle Punkte geklärt, wird der Kaufvertrag unterzeichnet oder, soweit erforderlich, notariell beurkundet. Wenn alle Vorbedingungen des Kaufvertrages erfüllt wurden und Sie den Kaufpreis bezahlt haben, ist die Übernahme vollständig umgesetzt. Diese Phase der Unterzeichnung und Vertragserfüllung nennt man Signing und Closing.

Darauf sollten Verkäufer bei einer Transaktion achten

Für einen Verkäufer gilt bei einer Transaktion zunächst einmal das Gleiche wie für Käufer: Sie sollte eingehend geplant und vorbereitet werden und die verschiedenen rechtlichen, strategischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen der Transaktion sollten im Vorfeld so weit wie möglich geprüft und beantwortet werden.

Es ist für Sie als Verkäufer von Vorteil, Ihr Unternehmen aus der Perspektive der potenziellen Käufer zu betrachten und vor einer Transaktion auf Stärken und Schwächen, aber auch auf mögliche Haftungsrisiken zu prüfen. Eine solche Prüfung kann zum Beispiel im Rahmen einer Vendor Due Diligence erfolgen. Zudem bietet sich mit dem Blick auf einen möglichst hohen Verkaufspreis auch eine Unternehmensbewertung an. So können Sie Ihre Preisvorstellungen als Verkäufer, aber auch die Angebote potenzieller Käufer realistisch bewerteten und zielgerichtet verhandeln.

Im Zuge der Prüfung des Unternehmens durch die Käufer (Due Diligence) müssen diesen vom Verkäufer oftmals sensible geschäftliche Daten zur Verfügung gestellt werden. Für den Verkäufer spielt dabei zum einen deren Auswahl, zum anderen aber auch die Sicherstellung ihrer Vertraulichkeit eine wichtige Rolle. So müssen die potenziellen Käufer dafür standardmäßig eine Verschwiegenheitserklärung (Non-Disclosure Agreement – NDA) unterzeichnen, die sorgfältig ausgearbeitet sein sollte. Mit Blick auf einen digitalen Datenraum, in dem die Dokumente für die Due Diligence eingestellt und bei Bedarf aktualisiert werden, spielt aber auch die IT-Sicherheit eine wichtige Rolle für die Vertraulichkeit.

Dies gilt auch für den Letter of Intent, der oftmals als Vorvertrag im Vorfeld einer Due Diligence zwischen Ihnen als Verkäufer und den potenziellen Übernehmern abgeschlossen wird. Mit dem Letter of Intent bekundet ein Interessent sein – zunächst unverbindliches – Interesse an einer Übernahme Ihres Unternehmens. Da für Sie als Verkäufer die Planungssicherheit der Transaktion ein maßgeblicher Faktor ist, sollte der Letter of Intent rechtlich geprüft und die parallel oder in einem zweiten Schritt erfolgenden konkreten Vertragsverhandlungen entsprechend begleitet werden, damit die Transaktion am Ende das von Ihnen als Verkäufer gewünschte Ergebnis erzielt.

Expertise

Die Transaktion mit kompetenter Beratung durchführen

Unternehmens(ver)käufe zählen zu den rechtlich komplexesten Transaktionen im Wirtschaftsrecht. Sie müssen daher im Vorfeld gut vorbereitet und geplant sowie in der Umsetzung kompetent begleitet werden. Schultze & Braun steht genau dafür: Unsere Expertinnen und Experten verfügen über jahrzehntelange Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmenstransaktionen auf Verkäufer- und auf Käuferseite sowie über ausgeprägte Kompetenz in der rechtlichen, strategischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung und der Vermeidung von Haftungsrisiken.

Wir beraten sowohl potenzielle Käufer von Unternehmen, vertreten aber gleichermaßen auch die Interessen der bisherigen Eigentümer beim Verkauf ihres Unternehmens – gerade im Mittelstand nicht selten das Lebenswerk –, damit der Rückzug aus dem Unternehmen wunschgemäß gelingt.

Unsere Teams, die Transaktionen begleiten, sind Spezialisten für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht oder für Steuerrecht. Sie bringen die notwendigen Voraussetzungen dafür mit, dass Ihr Unternehmenskauf oder Ihr Unternehmensverkauf erfolgreich umgesetzt werden kann.

Was können wir für Sie tun?

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Perspektiven absichern

Ein Unternehmenskauf oder -verkauf ist eine äußerst komplexe Transaktion im Wirtschaftsrecht. Je nach Branche, Erwartungshaltungen und Rahmenbedingungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Dabei profitieren Sie von der Kompetenz unserer Experten in der rechtlichen, strategischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung und der Vermeidung von Haftungsrisiken.

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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