Italian Desk
Cambiare prospettiva
Deutschland ist der wichtigste Außenhandelspartner Italiens: Im Bereich der Warenausfuhr nach Italien steht Deutschland als stärkstes Importland an erster Stelle – es folgen Frankreich, China und die Niederlande. Diese traditionell starke wirtschaftliche Bindung und Verflechtung führt zwangsläufig zu einem hohen Rechtsberatungsbedarf im deutsch-italienischen Rechtsverkehr.
Schultze & Braun steht mit einem hochspezialisierten Team, erprobten Netzwerken in Italien und einer Niederlassung in Bologna für eine umfassende Beratung bereit. Unsere Anwälte mit langjähriger internationaler Erfahrung entwickeln effektive Lösungen und bieten Rechtsberatung für alle Anforderungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsleben mit Italien – wahlweise in deutscher oder italienischer Sprache. Mitarbeiter mit anwaltlicher Doppelzulassung in Deutschland und Italien können unsere Mandanten direkt vor Ort in Italien vertreten – auch außerhalb der Restrukturierung in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen.
Italian Desk – Leistungsschwerpunkte:
Insolvenzberatung
Schultze & Braun berät deutsche Gesellschafter und Geschäftsführer von italienischen Gesellschaften in der Krise. Im Zentrum stehen hier die im italienischen Insolvenzrecht vorgesehenen Verfahren zur Überwindung von Unternehmenskrisen: piano attestato di risanamento (attestierter Sanierungsplan), accordo di ristrutturazione dei debiti (Schuldenrestruktierungsvereinbarung) sowie der concordato preventivo (Vergleichsverfahren).
Insolvenzverfahren
Schultze & Braun vertritt die Interessen von Banken und Gläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren italienischer Gesellschaften. Wir machen Forderungen sowie Aussonderungs- und Absonderungsrechte geltend. Einer unserer Schwerpunkte ist hier die Insolvenz von Zulieferbetrieben.
Auslandsbeteiligungen
Wir beraten Insolvenzverwalter und Sachwalter im Hinblick auf italienische Auslandsbeteiligungen der Insolvenzschuldnerin.
Darüber hinaus beraten unsere Experten in folgenden deutsch-italienischen Sachverhalten des Wirtschaftsrechts:
- Unternehmen bei Eröffnung von Niederlassungen oder Gründung von Tochtergesellschaften in Italien
- Unternehmensgründung und -erwerb in Italien inkl. legal Due Diligence
- Verschmelzungen, Abspaltungen, Umwandlungen und Auflösungen
- Compliance (Gesetz 231/01)
- Buchhaltung, Steuerberatung sowie arbeitsrechtliche Beratung (inkl. Lohnbuchhaltung) über deutschsprachige Kooperationspartner
- Handelsvertreterverträge, AGB und Verträge, sowie Kreditverträge bei Erwerb/Verkauf von Immobilien in Italien
- Vertretung vor allen italienischen Gerichten oder Schiedsgerichten bei Durchsetzung/Abwehr von Forderungen insb. auch bei Haftungs- und Anfechtungsansprüchen
Ihre Ansprechpartner im Bereich Cross-Border Italian

Chiara Fiorini
+39 051 225166

Alessandro Honert
+39 051 225166