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Genau 130 Tage hat Elon Musk als „besonderer Regierungsangestellter“ für Donald Trump gearbeitet. Das ist die Zeitspanne, in der ein US-Präsident „Sonderregierungsangestellte“ beschäftigen darf. Man kann also durchaus sagen, dass das Arbeitsverhältnis von Elon Musk nach den US-amerikanischen Regelungen befristet war. Aber nicht nur in den USA, sondern auch hierzulande sind die (arbeitsrechtlichen) Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse klar festgelegt. Allerdings steckt der Teufel, wie so häufig, auch bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Detail. Unternehmen sollten daher die rechtlichen Besonderheiten im Blick haben, um Fehler zu vermeiden und Risiken für sich als Arbeitgeber, aber auch für ihre befristeten und unbefristeten Arbeitnehmer, zu minimieren.