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Die Bundesregierung hat erklärt, dass derzeit keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzen geplant sind und sich die bestehenden Regelungen und Verfahren bewährt haben. Im Fokus der Anfrage der Fraktion die Linke, auf die die Bundesregierung geantwortet hat, standen die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Ein guter Anlass, einen Blick auf eine Auswahl an Regelungen und Verfahren und dabei besonders die Sanierungen in eigener Regie zu werfen – gerade auch, da diese Verfahren und vor allem die Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen bereits in der Vergangenheit im Spannungsfeld gestanden haben.